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12.10.2022

Alten- und Pflegeheime müssen Testungen anbieten

Alten- und Pflegeheime müssen Besucherinnen und Besuchern ab sofort bis zum 7. April 2023 Testungen auf eine Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 anbieten. Dazu wurde eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen.

Im Rahmen eines einrichtungsspezifischen Testkonzeptes sind für alle Besucherinnen, Besucher und Dritte, die Einrichtungen wie Alten- und Pflegeheime betreten wollen, Testungen auf eine Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 anzubieten. „Die Testung von Besuchern auf das Corona-Virus ist auch weiterhin ein unverzichtbares Instrument, um den Eintrag einer SARS-CoV-2-Infektion in Einrichtungen mit vulnerablem Klientel so weit wie möglich zu verhindern und die Bewohnerinnen und Bewohner zu schützen“, erklärt Dr. Sonia Zimmermann, Amtsärztin im Gesundheitsamt. Nicht zuletzt solle den Bewohnerinnen und Bewohnern auch das Recht auf eine soziale Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gesichert werden.

Aktuelle Informationen, Hinweise und Maßnahmen des Landkreises Ammerland werden auf unserem INFOPORTAL bereitgestellt.