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05.01.2024

Amt für Bauwesen und Kreisentwicklung: Anträge ab Februar 2024 nur noch digital

Ab dem 1. Februar 2024 werden beim Landkreis Ammerland alle Anträge auf Grundlage der Niedersächsischen Bauordnung, also unter anderem Bauanträge, Bauvoranfragen, Baumitteilungen und Anträge auf Ausnahmen, Abweichungen und Befreiungen, nur noch in elektronischer Form entgegengenommen.

Für die Anmeldung auf dem Online-Portal stehen den Antragstellerinnen und Antragstellern, das sind in der Regel qualifizierte Entwurfsverfasserinnen beziehungsweiseverfasser, die BundID und „Mein Unternehmenskonto“ als Authentifizierungsmöglichkeiten zur Verfügung. Das Servicekonto des Landes Niedersachsen als weitere Anmeldemöglichkeit kann nur noch bis zum 31. März 2024 genutzt werden.

„Der Landkreis Ammerland setzt damit sein Vorhaben um, nicht nur eine elektronische Antragserfassung zu ermöglichen, sondern über die gesetzlichen Anforderungen hinaus den gesamten Prüfungsprozess bis zum Versand des abschließenden Bescheides auf eine elektronische Bearbeitung umzustellen“, erklärt Uwe Caspers, Amtsleiter des Amtes für Bauwesen und Kreisentwicklung. Unterlagenanforderungen, Beteiligungen und Nachfragen auf dem Postwege gehören damit der Vergangenheit an. „Wir versprechen uns von den überarbeiteten Prozessstrukturen neben Zeit- und Kostenersparnis auch eine Arbeitserleichterung für alle Beteiligten“, betont Caspers und bittet um Verständnis dafür, dass nach den aufwendigen Umstellungsarbeiten aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen künftig für die digitalisierten Verfahren keine Unterlagen mehr in Papierform entgegengenommen werden können. Dennoch in Papierform eingehende Anträge und Bauvorlagen werden ohne Prüfung mit einem Hinweis auf die elektronische Antragstellung an die Antragstellerinnen und Antragsteller zurückgesandt.

Auch Landrätin Karin Harms zeigt sich erfreut: „Nachdem wir bereits zum 1. Juli letzten Jahres die ersten baurechtlichen Verfahren wie Baumitteilungen und Abbruchanzeigen auf eine elektronische Bearbeitung umgestellt haben, stellt der vollumfängliche Beginn der elektronischen Antragserfassung und -bearbeitung für baurechtliche Verfahren nun einen weiteren Meilenstein auf dem Weg zur kundenfreundlichen und papierlosen Verwaltung dar.“

Auf der Internetseite des Amtes für Bauwesen und Kreisentwicklung sowie dem Online-Portal wurden bereits die Antworten auf häufig gestellte Fragen veröffentlicht. Bei technischen Fragen stehen Ihnen Madeline Köhnke und Leo Weidemann telefonisch gern zur Verfügung.