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29.12.2023

Ast- und Strauchwerkabfuhr startet

In der Zeit vom 8. Januar bis einschließlich 26. Januar 2024 findet im gesamten Kreisgebiet die erste Ast- und Strauchwerkabfuhr im neuen Jahr statt. Im Rahmen dieser Abfuhr werden auch Tannenbäume von der Entsorgungsfirma abgefahren.

Die Bündel sind am Abfuhrtag bis 6:30 Uhr im öffentlichen Bereich an der Grundstücksgrenze bereitzulegen, denn das Abfuhrunternehmen betritt keine Privatgrundstücke. „Das Strauchwerk darf nur mit verrottbarem Bindematerial wie Bast, Jute- oder Sisalband gebündelt werden“, erinnert Michael Hauschke, Leiter des Abfallwirtschaftsbetriebs, an die Regeln und fügt hinzu: „Nicht gebündeltes Strauchwerk sowie Bündel mit Draht oder Kunststoffband werden nicht abgefahren.“ Er weist darüber hinaus darauf hin, dass die Bündel auf eine Maximallänge von 1,50 Meter zu kürzen seien. Größere Tannenbäume bis 1,80 Meter können dazugelegt werden. Bäume ab 1,80 Meter seien zu kürzen; die beiden Teile können ohne Bündelung bereitgelegt werden. Stämme oder Äste dürfen nicht mehr als einen Durchmesser von 15 Zentimeter haben. Die Gesamtmenge des bereitgelegten Ast- und Strauchwerks dürfe drei Kubikmeter nicht überschreiten.

Sollte Ast- und Strauchwerk trotz der Einhaltung aller Vorgaben nicht abgefahren worden sein, so ist der Abfallwirtschaftsbetrieb sofort am nächsten Werktag zu informieren, um eine Nachabfuhr zu organisieren.

Ganzjährig kann Strauchwerk, das mindestens Armlänge hat, auch gebührenfrei auf der Deponie Mansie oder den Recyclinghöfen abgegeben werden.

Weitere Informationen werden auf der Infoseite des Abfallwirtschaftsbetriebs bereitgestellt.