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29.02.2024

Ast- und Strauchwerkabfuhr startet

In der Zeit vom 11. März bis einschließlich 12. April findet im gesamten Kreisgebiet wieder die Ast- und Strauchwerkabfuhr statt. Der jeweilige Abfuhrtermin kann dem Abfuhrkalender entnommen werden.

Das Ast- und Strauchwerk muss am Abfuhrtag bis 6:30 Uhr in gebündelter Form an der Straße bereitgelegt werden. Es wird nicht entsorgt, wenn es auf Privatgrundstück liegt, da die Mitarbeiter der Entsorgungsfirma keine Privatgrundstücke betreten. „Zum Bündeln darf nur verrottbares Bindematerial, wie Bast, Jute- oder Sisalband genutzt werden“ erinnert Michael Hauschke, Leiter des Abfallwirtschaftsbetriebes. „Nicht gebündeltes Strauchwerk sowie Bündel mit Draht oder Kunststoffband werden nicht abgefahren“, ergänzt Hauschke. Er weist darüber hinaus darauf hin, dass die Bündel auf eine Maximallänge von 1,50 Meter zu kürzen sind. Bereitgelegte Stämme oder Äste dürfen nicht mehr als einen Durchmesser von 15 Zentimeter haben. Die Gesamtmenge darf drei Kubikmeter nicht überschreiten.

Sollte Ast- und Strauchwerk trotz der Einhaltung aller Vorgaben nicht abgefahren worden sein, wird gebeten, den Abfallwirtschaftsbetrieb sofort am nächsten Werktag zu informieren, um eine Nachabfuhr organisieren zu können.

Ganzjährig kann Strauchwerk, das mindestens Armlänge hat, auch gebührenfrei auf der Deponie Mansie oder den Recyclinghöfen abgegeben werden.

Weitere Informationen werden online auf der Webseite der Abfallwirtschaft bereitgestellt.