Ausweitung der Förderung von Trennschutzvorrichtungen für Fahrzeuge zur Personenbeförderung
Die Förderung von Trennschutzvorrichtungen für Fahrzeuge zur Personenförderung ist nun auch für Bergungs- und Abschleppunternehmen sowie für Unternehmen, die Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen durchführen, möglich. Antragsfrist ist der 31. August 2020 bzw. der 30.09.2020 (Unternehmen mit Personenkraftwagen, mit denen Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen durchgeführt werden) bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV).
Zuständige Ansprechpartner erreichen Sie dort unter der Tel.: 04941 / 602-772 bzw. E-Mail: trennschutz@bav.bund.de
Details zum Programm finden Sie in den Förderbedingungen auf der Website der BAV.