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23.02.2022

Bundesförderung für Effizienzgebäude (BEG) - Fortsetzung der Sanierungsförderung

Die Förderung zur energieeffizienten Sanierung von Gebäuden startet ab dem 22.02.2022 wieder.

Demnach gestalten sich die aktuellen Antragsmöglichkeiten in den jeweiligen KfW-Programmbereichen wie folgt:

  • Energetische Sanierungen
    Der vorläufige Antragsstopp für energetische Sanierungen wurde aufgehoben, d. h. neue Anträge zur energetischen Sanierung zum Effizienzhaus / Effizienzgebäude und für die Sanierung durch Einzelmaßnahmen können ab dem 22.02. wieder bei der KfW-Bank gestellt werden. Die Förderbedingungen bleiben dabei unverändert.
  • Neubauten von Nichtwohn- und Wohngebäuden
    Bezüglich einer künftigen Förderung von energieeffizienten Neubauten in der Effizienzgebäude-Stufe 40 (EH 40) laufen derzeit intensive Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung. 


Es werden alle bis zum 23.01. eingegangene Altanträge sukzessive von der KfW nach den bisherigen Programmkriterien geprüft und bei Förderfähigkeit genehmigt. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen.

Details hierzu finden Sie bei Interesse auf folgender Website:
www.kfw.de/inlandsfoerderung/Bundesf%C3%B6rderung-f%C3%BCr-effiziente-Geb%C3%A4ude/.  

Weiterhin können zudem Zuschussanträge für den Programmbereich „Einzelmaßnahmen“ über das zuständige Bundesamt Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Dieser Programmbereich war von dem vorläufigen Antragsstopp nicht betroffen (s. www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/effiziente_gebaeude_node.html).