Bundesprogramm "Förderung unternehmerisches Know-how" übernimmt Beratungskosten
Das Bundesprogramm "Förderung unternehmerisches Know-how", das Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten finanzielle Unterstützung für Beratung durch einen externen Berater bietet, ist zum 03.04.2020 erweitert worden. Ab sofort können betroffene kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Freiberufler einen Antrag für Beratungen bis zu einem Beratungswert von 4.000 Euro ohne Eigenanteil beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen. Die Sonderförderung ist zunächst befristet bis zum 31. Dezember 2020
Nähere Informationen – insbesondere zur Antragstellung – entnehmen Sie bitte dem Merkblatt für Corona betroffene Unternehmen. Über das Portal der BAFA gelangen Sie zur Antragstellung.