Förderung der Produktion von Schutzmasken wird ausgeweitet
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) weitet die Förderung der Maskenproduktion in Deutschland aus. Zum 1. Juni ist eine neue Richtlinie in Kraft getreten, die Investitionen in Anlagen zur Herstellung von nach europäischem Standard zertifizierten FFP2/3- Masken und medizinischen Gesichtsmasken fördert. Unternehmen, die in den Aufbau neuer, innovativer und über den Stand der Technik hinausgehender Anlagen und Produkte investieren, erhalten bis zu 50 Prozent Förderung für den Erwerb von Anlagen und Komponenten sowie eigene Entwicklungsarbeiten.
Voraussetzung für diese Innovationsförderung ist, dass die Projekte bis spätestens 30. Juni 2021 abgeschlossen sind. Investitionen von bereits am Markt verfügbaren Anlagen, die bis zum 31. August 2020 in Betrieb genommen werden, werden mit bis zu 30 Prozent der Investitionskosten gefördert.
Anträge auf Förderung können ab sofort beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden.