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19.08.2020

Corona-Hilfen für Reisebusunternehmen

Die wegen der Corona-Pandemie in wirtschaftliche Notlage geratenen Reisebusunternehmen können seit dem 24.07.2020 Corona-Hilfen beantragen.
Mit einem neu aufgelegten Programm des BMVI werden die sogenannten Vorhalte- und Vorleistungskosten, die zwischen dem 17.03.2020 und dem 30.06.2020 angefallen sind, finanziert.

Ausgleichbar sind sogenannte Vorhaltekosten. Das sind fortlaufende Tilgungs- oder Leasingraten für die Anschaffung der Reisebusse vor der Corona-Pandemie sowie „Vorleistungskosten“ z.B. für Reisekataloge oder Werbeanzeigen. Die Hilfen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse in Form von Billigkeitsleistungen gewährt. Berücksichtigt werden neue oder gebrauchte Busse mit der Schadstoffklasse Euro V oder besser.
Der Höchstbetrag liegt bei 26.334 Euro pro Bus. Doppelförderungen sind mit Blick auf andere COVID-19-bedingte Unterstützungsleistungen ausgeschlossen. Bewilligungsbehörde ist das Bundesamt für Güterverkehr (BAG).

Detaillierte Informationen zum Förderprogramm finden Sie auf der Seite des BAG unter https://www.bag.bund.de.

Anträge können elektronisch bis zum 30.09.2020 über die Internetadresse https://antrag-gbbmvi.bund.de gestellt werden.