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01.04.2020

Corona-Soforthilfen - Ergänzende Hinweise zur Antragstellung

In dem gestrigen Newsletter hatten wir Sie bereits darüber informiert, dass Sie ab heute über die bisherige Landesrichtlinie „Niedersachsen-Soforthilfe Corona“ keine Anträge mehr stellen können. Stattdessen ist jetzt eine Antragstellung im neuen Förderprogramm »Niedersachsen-Soforthilfe Corona mit finanzieller Unterstützung des Bundes« möglich.

Alle notwendigen Antragsunterlagen und Informationen finden Sie auf der Website www.soforthilfe.nbank.de. Die Anträge können nur elektronisch an die Adresse antrag@soforthilfe.nbank.de geschickt werden.

Ziel der Förderung: Die wirtschaftliche Existenz der Antragsteller soll gesichert werden und aktuelle Liquiditätsengpässe wegen laufender Betriebskosten sollen überbrückt werden. Zu den Betriebskosten zählen z. B. Mieten und Pachten, Kredite für Betriebsräume und Leasingraten. Lebenshaltungskosten zählen nicht zu den Betriebskosten.

Die Förderung besteht aus einer Einmalzahlung in Höhe von:
• bis zu 9.000 Euro: bei bis zu fünf Beschäftigten
• bis zu 15.000 Euro: bei bis zu zehn Beschäftigten
• bis zu 20.000 Euro: bei bis zu 30 Beschäftigten
• bis zu 25.000 Euro: bei bis zu 49 Beschäftigten

Bereits erhaltene Zuschussförderungen aus dem vorausgegangenen Landesprogramm werden in voller Höhe angerechnet.

Bitte beachten Sie, dass es noch eine Änderungen im Umgang mit bereits nach altem Verfahren gestellten Anträgen gibt:

  • Sofern Sie bereits vor dem 31.03.2020 einen Antrag auf die Niedersachsen-Soforthilfe Corona gestellt und eine Bewilligung der NBank erhalten haben, können Sie nun ab sofort zusätzlich einen Antrag auf die Bundesförderung stellen. Prüfen Sie, ob Sie unter den neuen Voraussetzungen antragsberechtigt sind. Zusammen mit dem bereits erhaltenen Zuschuss darf keine Überkompensation entstehen, das heißt, die Zuschüsse dürfen die zu deckenden Kosten nicht übersteigen.

  • Sollten Sie bis zum Stichtag 31.03.2020 (vor Freischaltung der neuen Förderrichtlinien) einen Antrag auf Niedersachsen-Soforthilfe gestellt und noch keine Bewilligung erhalten haben, gilt folgende Regelung: Wenn der NBank ein korrekt ausgefüllter, vollständiger Antrag vorliegt und Sie zudem antragsberechtigt sind, wird dieser weiter unter den zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Förderbedingungen der Niedersachsen-Soforthilfe Corona bearbeitet. Sie erhalten dann eine Bewilligung der NBank.
    Unabhängig davon können Sie unter den Bedingungen der Bundesförderung einen zusätzlichen Antrag stellen. Sie müssen dazu nicht auf die Bewilligung der NBank warten.