Digitalbonus.Niedersachsen
Jetzt auch IKT-Grundausstattung zuwendungsfähig - Antagstellung nur noch bis 30.06.2023 möglich
Das Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung (MW) hat eine Richtlinienänderung zum Landesprogramm „Digitalbonus.Niedersachsen“ veröffentlicht.
Im Wesentlichen ergeben sich dadurch folgende Änderungen bzgl. der förderfähigen Kosten und Anforderungen:
- Nun als zuwendungsfähig eingestuft werden IKT-Grundausstattungen (Diensthandys, Laptops, Betriebs-/Bürosoftware etc.)
- Einführung einer Zweckbindungsfrist für die beschafften Investitionsgüter von drei Jahren (bisher Nutzungsdauer: mind. ein Jahr)
- Gestrichen wurde die Voraussetzung, dass der Kaufpreis über 5.000 Euro brutto (bei einem oder mehreren Exemplaren desselben Produktes) liegen muss
Darüber hinaus finden Sie nachfolgend einen Überblick über die Fördereckdaten:
Antragsberechtigte:
Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, der Life Sciences, aus dem Bereich eHealth, des Handwerks und kleine freiberufliche Planungsbüros im Bereich des digitalen Bauens
Fördergegenstand:
Investitionen zur Beschleunigung von Digitalisierungsprozessen in Unternehmen
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- Investitionen in Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)-Hardware, -Software oder Softwarelizenzen
- Investitionen in Hardware, Software oder Softwarelizenzen zur Einführung oder Verbesserung der ITSicherheit
Fördersatz:
max. 40 % (kleine Unternehmen) bzw. max. 20 % (mittlere Unternehmen)
Fördersumme:
mind. 3.000 Euro und max. 10.000 Euro
Antragsfrist:
Laufende Antragsmöglichkeiten bei der NBank; Antragsfrist endet am 30.06.2023
Nähere Informationen zu den Förderbedingungen finden Sie bei Interesse auf der NBank-Website.