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19.07.2023

Ehrenamtskarte: Erleichterungen für Feuerwehrleute, Einsatzkräfte des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes

Die Niedersächsische Staatskanzlei hat insbesondere Feuerwehrleuten sowie Einsatzkräften des Katastrophenschutzes und der Rettungsdienste ab sofort den Zugang zur Ehrenamtskarte erleichtert. „Der herausragende Einsatz dieser Mitbürgerinnen und Mitbürger ist unbezahlbar und verdient öffentliche Würdigung“, so Landrätin Karin Harms. Mit der Ehrenamtskarte, die 2018 im Landkreis Ammerland ein-geführt wurde, können Vergünstigungen in öffentlichen Einrichtungen und bei zahlreichen Anbietern in Niedersachsen und Bremen in Anspruch genommen werden.

Die Neuregelungen im Einzelnen:

  • Ehrenamtskarte für aktive Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und im Rettungsdienst: Ab sofort können aktive Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren mit abgeschlossener Truppmannausbildung I sowie Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und im Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung die Niedersächsische Ehrenamtskarte ohne weiteren Nachweis über die Dauer das Engagements beantragen.
  • Absenkung der Mindestdauer des Engagements: Für den Erhalt der Karte musste das bürgerliche Engagement, das einen Umfang von wöchentlich mindestens fünf Stunden beziehungsweise 250 Stunden im Jahr haben muss, seit mindestens drei Jahren bestehen. Diese Mindestdauer wurde auf mindestens zwei Jahre reduziert.
  • Komplett digitale Beantragung der Ehrenamtskarte auf dem FreiwilligenServer: Die Ehrenamtskarte kann ab sofort auf dem FreiwilligenServer unter www.freiwilligenserver.de auf rein digitalem Wege beantragt werden. Eine weitere und grundlegende Neuerung ist die Möglichkeit für Vereine und Organisationen, für ihre Ehrenamtlichen die Ehrenamtskarte digital zu beantragen. Die Möglichkeit einer analogen (postalischen) Antragstellung über die Eingabe der Daten in das Online-Formular, den Ausdruck und die Versendung über den Postweg bleibt parallel dazu bestehen.

Eine Voraussetzung für den Erhalt der Ehrenamtskarte ist die Ausübung einer freiwilligen, gemeinwohlorientierten Tätigkeit ohne Bezahlung von mindestens fünf Stunden in der Woche beziehungsweise 250 Stunden im Jahr. Außerdem muss das freiwillige Engagement zum Zeitpunkt der Beantragung einer Ehrenamtskarte bereits seit mindestens zwei Jahren (oder jeweils seit Bestehen der Organisation) bestehen und auch darüber hinaus fortgesetzt werden. „Die Ehrenamtskarte ist drei Jahre gültig und kann bei Fortbestehen der Voraussetzungen verlängert werden“, erklärt die zuständige Sachbearbeiterin Mariele Schürmann, die für Rückfragen telefonisch unter 04488-56 3931 oder per E-Mail zur Verfügung steht. Weitere Informationen finden Sie unter www.ammerland.de/ehrenamt.