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20.10.2020

Aktionsplan Ausbildung für Niedersachsen startet

Mit einem „Aktionsplan Ausbildung“ für Niedersachsen will die Landesregierung bestehende Ausbildungsplätze schützen und neue Ausbildungsverträge fördern. Aus diesem Grund wurden zwei neu Förderprogramme auf den Weg gebracht und bestehende Förderprogramme angepasst.

Zwei neue Richtlinien richten sich an Ausbildungsbetriebe und Auszubildende, die staatlich anerkannte Ausbildungsberufe nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksverordnung, dem Seearbeitsgesetz, dem Altenpflegesetz bzw. dem Pflegeberufegesetz oder eine bundes- oder landesrechtlich geregelte praxisintegrierte Ausbildung im Gesundheits- und Sozialwesen durchführen:

1. Entlastung Ausbildungsbetriebe

Die Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Unterstützung und Entlastung von Ausbildungsbetrieben fördert Ausbildungsbetriebe, die in den Jahren 2020 bis 2022 in den oben genannten Ausbildungsberufen Ausbildungsverträge verlängern oder zusätzliche Ausbildungsplätze schaffen.

Niedersächsische Betriebe, die Ausbildungsverträge verlängern, weil die Abschlussprüfung pandemiebedingt verschoben wurde und nicht innerhalb der regulären Ausbildungsdauer abgelegt werden kann oder weil die Prüfungsteilnehmenden durch die Prüfung fallen, erhalten für ihr Engagement eine Prämie i. H. v. 500 Euro.

Um niedersächsische Ausbildungsbetriebe zu unterstützen, die zusätzliche Ausbildungsplätze zur Verfügung stellen, ergänzt das Land die Maßnahmen des Bundes für KMU, die nicht im Sinne der Bundesförderung in erheblichem Umfang von der Covid-19-Krise betroffen sind, mit einer betrieblichen Einmalzahlung von 1.000 Euro, sofern die Probezeit erfolgreich beendet wurde.

Die Förderung ist auf maximal zehn zusätzliche Ausbildungsplätze begrenzt. Voraussetzungen für die Förderung zusätzlicher Ausbildungsverträge ist, dass

  • sich die Zahl der Ausbildungsverhältnisse im Unternehmen im Vergleich zum Durchschnitt der drei vorhergehenden Jahre jeweils am 31. Dezember erhöht sowie
  • das Ausbildungsverhältnis bei Antragstellung bereits besteht und nicht vor dem 01.06.2020 begonnen wurde.

Ein Antrag ist ab dem 11.11.2020 nach Ablauf der Probezeit bis spätestens 31. Oktober 2022 über das Kundenportal der NBank zu stellen.

Nähere Programminformationen: https://www.nbank.de/Unternehmen/Ausbildung-Qualifikation/Entlastung-Ausbildungsbetriebe/index.jsp

2. Unterstützung einer erhöhten Mobilität von Auszubildenden

Die Mobilität von niedersächsischen Jugendlichen, die ein Ausbildungsverhältnis außerhalb ihres Wohnortes (mindestens 45 km oder 1 Stunde mit ÖPNV entfernt) eingehen, wird mit einer Prämie in Höhe von 500 Euro honoriert. Dieselbe Leistung erhalten Jugendliche, die auf Grund dieser Entfernung umziehen. Damit kann regionalen Passungsproblemen in der Covid-19 – Pandemie entgegengetreten und gleichzeitig die Besetzung angebotener Ausbildungsplätze in niedersächsischen Ausbildungsbetrieben befördert werden. Die Probezeit muss vor Beantragung erfolgreich absolviert sein.

Der Förderantrag kann vom Auszubildenden ab dem 11.11.2020 nach Ablauf der Probezeit bis spätestens 31. Dezember 2021 über das Kundenportal der NBank gestellt werden. Bitte weisen Sie Ihre Auszubildenden auf dieses Programm hin.

Nähere Programminformationen: https://www.nbank.de/Privatpersonen/Ausbildung-Qualifikation/Mobilitätsprämie-Auszubildende/index.jsp.


Übernahme aus Insolvenzbetrieben - Anpassung der Richtlinie

Die bestehende Förderrichtlinie "Übernahme aus Insolvenzbetrieben" wird um einen weiteren Fördertatbestand ergänzt: Künftig können auch Betriebe von der Förderung profitieren, wenn die oder der aufgenommene Auszubildende aus einem Betrieb stammt, der pandemiebedingt den Vertrag lösen musste. Dies berücksichtigt auch die Betriebe, die auf Grund der geänderten Regelungen im Insolvenzrecht von der Pflicht zur Insolvenzanmeldung aktuell ausgenommen sind.

Nähere Programminformationen:

https://www.nbank.de/Unternehmen/Ausbildung-Qualifikation/Förderung-der-Übernahme-von-Insolvenzauszubildenden/index.jsp