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20.02.2017

Erstmals Nachweis von H5N8 bei Wildvogel im Landkreis Ammerland - keine Einrichtung von Restriktionszonen

Bei einem in Husbäke tot aufgefundenen Singschwan wurde das hochpathogene H5N8-Virus durch das nationale Referenzlabor für Aviäre Influenza des Friedrich-Löffler-Instituts am 20.02.2017 nachgewiesen.

Der Fundort des Schwans liegt in dem Beobachtungsgebiet, das Ende Januar aufgrund des Ausbruchs der Geflügelgrippe in einem Putenbestand in der Gemeinde Bösel eingerichtet wurde. Im Drei-Kilometer-Umkreis des Fundortes befinden sich lediglich 22 Hobbygeflügelhaltungen mit etwa 300 Tieren.

Vom 15.11.2016 bis heute wurden im Landkreis Ammerland insgesamt 31 Wildvögel mit negativem Ergebnis auf H5N8 untersucht. Es kann daher bei dem aktuellen Nachweis des Virus als Todesursache des Schwans von einem Einzelfall ausgegangen werden. „In Zusammenarbeit mit dem Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wurde daher aufgrund einer Risikobewertung entschieden, dass von der Einrichtung eines Sperrbezirks und eines Beobachtungsgebiets aufgrund des Ausbruches abgesehen wird“, gab Dr. Vanessa Aust, Amtstierärztin des Landkreises Ammerland, bekannt.

In seiner Risikoeinschätzung geht das Friedrich-Löffler-Institut „nach wie vor von einem hohen Eintragsrisiko in Nutzgeflügelhaltungen […] durch direkte und indirekte Kontakte zwischen Wild-vögeln und Nutzgeflügel“ aus. Dr. Aust wies daher ausdrücklich darauf hin, dass angesichts des jüngsten Positivbefundes und der hohen Geflügeldichte von mehr als 1.000 Tieren pro Quadratkilometer die Aufstallungsanordnung des Landkreises Ammerland unverändert fortbesteht. Die Aufhebung der Aufstallungsanordnung wird über die Presse und auf www.ammerland.de gesondert bekannt gegeben.