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13.04.2021

Förderprogramm "Ladeinfrastruktur vor Ort" - Neues Zuschussprogramm des Bundes

Das Förderprogramm zielt darauf ab, den Aufbau von Ladestationen an attraktiven Zielorten des Alltags zu beschleunigen (bspw. an Supermärkten, Hotels, Restaurants und kommunalen Einrichtungen wie etwa Schwimmbädern). Anträge können ab dem 12. April bis spätestens 31. Dezember 2021 eingereicht werden. Da die Bewilligung im „Windhundverfahren“ erfolgt, empfiehlt sich eine frühzeitige Antragsstellung.

Antragsteller:

Gebietskörperschaften (Städte / Gemeinden / Landkreise), kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie natürliche Personen, wobei insbesondere Unternehmen des Einzelhandels und des Hotel- und Gastgewerbes sowie kleine Stadtwerke und kommunale Gebietskörperschaften zur Antragstellung aufgerufen sind.

Fördergegenstand:
Ausgaben für die erstmalige Beschaffung und Errichtung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge mit mind. einem fest installierten Ladepunkt, einschließlich des dafür erforderlichen Netzanschlusses.

Der Fördersatz beträgt maximal 80 %. Die Fördersumme ist abhängig von der Art der Ladeinfrastruktur. Details zu den Förderbedingungen finden Sie hier.
Zu beachten: Es ist verpflichtend Strom aus erneuerbaren Energien zu verwenden.

Bewilligungsbehörde und Ansprechpartner für administrative und förderrechtliche Fragen ist die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) E-Mail: ladeinfrastruktur@bav.bund.de .
Ansprechpartner für technische Fragen ist die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur (NOW GmbH) – E-Mail: ladeinfrastruktur@now-gmbh.de.