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10.10.2023

Förderung nicht-öffentlicher Schnellladeinfrastruktur für Unternehmen

Mit einem neuen Förderprogramm unterstützt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) Unternehmen beim Aufbau von nicht öffentlich zugänglicher und gewerblich genutzter Schnellladeinfrastruktur für PKW und LKW. Gefördert werden können gewerblich genutzte Schnellladepunkte mit einer Ladeleistung von mindestens 50 kW sowie der dafür notwendige Netzanschluss. 

Das Förderprogramm richtet sich vor allem an Handwerks- und Gewerbebetriebe sowie Flottenanwender (wie zum Beispiel Transport- und Logistikunternehmen, Paketdienste, Mietwagen- und Carsharing-Anbieter sowie Pflegedienste). Neben Ladepunkten für PKW sind erstmals in einem größeren Rahmen auch Ladepunkte speziell für LKW förderfähig.

Für kleine und mittlere Unternehmen ist eine Förderquote von bis zu 40 % möglich, für Großunternehmen eine Förderquote von bis zu 20 %. Vorraussetzung ist, dass der für den Ladevorgang erforderliche Strom aus erneuerbaren Energien stammt.

Details zum Programm und zur Antragstellung finden Sie beim Projektträger Jülich und im Aufruf zur Antragseinreichung