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15.12.2022

Frost-Frust mit der Biotonne? So bleibt der Biomüll frostfrei!

Mit sinkenden Temperaturen werden Bioabfälle schnell zur Tiefkühlware und können leicht in der Tonne festfrieren. Die Folge: Die Behälter lassen sich gar nicht oder nur zum Teil entleeren. Deshalb bittet der Abfallwirtschaftsbetrieb um Beachtung folgender Tipps: „Soweit möglich, sollten die Abfallbehälter bis zur Abfuhr an einem geschützten, im Idealfall frostfreien Standort stehen. Der Tonneninhalt sollte so trocken wie möglich gehalten werden. Dabei kann das Auskleiden der Tonne mit Pappe oder Zeitungspapier hilfreich sein. Das Anfrieren am Tonnenboden lässt sich vermeiden, wenn zwischen Boden und Bioabfall ein Hohlraum, beispielsweise durch einen aufgeklappten Eierkarton oder etwas Strauchwerk, geschaffen wird“, rät der Leiter des Abfallwirtschaftsbetriebs Michael Hauschke.

Weitere Vorsichtsmaßnahmen gegen das Einfrieren können darin bestehen, die Biotonne nur locker und zuerst mit grobem trockenem Material bei wenig Bodenkontakt zu befüllen. Sehr feuchte Bioabfälle wie Kaffeefilter, Kartoffelschalen oder Laub sollte man vor der Entsorgung gut antrocknen lassen. Küchenabfälle können auch in Zeitungspapier eingewickelt oder in Bäckertüten vorgesammelt in die Tonne gegeben werden. Diese saugfähigen Verpackungsmaterialien sowie auch kompostierfähiges Kleintierstreu, Küchenkrepp oder Servietten reduzieren den Feuchtigkeitsgehalt des Abfalls und können auch bedenkenlos als Zwischenschichten in die Tonne gegeben werden.

Sicherheitshalber sollten die Tonnen am Abfuhrtag noch einmal kräftig aufgesetzt werden und der Inhalt eventuell mit einem Spaten oder Stock aufgelockert beziehungsweise vom Tonnenrand gelöst werden. „Dann klappt es dem Frost zum Trotz auch mit der Leerung“, ist sich Hauschke sicher.

Tonnen, die sich auch nach zwei bis drei Rüttelversuchen am Fahrzeug nicht vollständig entleeren lassen, müssen von der Entsorgungsfirma so zurückgelassen werden; auch eine Nachabfuhr findet nicht statt. Als Beistellungen werden die Abfälle bei der nächsten planmäßigen Abfuhr wie in anderen Fällen nur in zugelassenen Abfallsäcken mitgenommen.