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31.03.2022

Geflügelpest – Landkreis Ammerland hebt Aufstallungsverpflichtung für Geflügel auf

Gute Nachrichten für Halterinnen und Halter von Geflügel: Die Aufstallungspflicht vom 17. November 2021 ist aufgehoben. Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse dürfen ab 31. März 2022 wieder nach draußen. Gleichzeitig hebt der Landkreis Ammerland die beiden Anschluss-Überwachungszonen für Teil-Gebiete der Gemeinde Edewecht auf.

Die Entscheidung zur Aufhebung der Stallpflicht wurde nach einer Neubewertung des Risikos getroffen, die Monitoring-Untersuchungen von Wildvögeln im Gebiet des Landkreises Ammerland, das Auftreten der Geflügelpest bei Geflügel und Wildvögeln und die Veränderung der Witterung berücksichtigt hat. Seit Anfang März ist niedersachsenweit ein Rückgang der Geflügelpest-Feststellungen bei Wild- und Nutzgeflügel zu verzeichnen. In Niedersachsen wurde das Virus zuletzt am 2. März 2022 in einem Putenbestand im Landkreis Friesland amtlich festgestellt.

Jens Holthusen, Leiter des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes, bittet allerdings darum, die Biosicherheitsmaßnahmen in den Betrieben konsequent einzuhalten und weiterhin vorsichtig zu bleiben, denn „ein Übertragungsrisiko über Wildvögel ist trotz der Aufhebung der Aufstallungsanordnung nicht auszuschließen.“

Weitere Informationen zur Geflügelpest sind zu finden unter www.ammerland.de/geflügelpest oder auf der Webseite des Landes Niedersachsen unter https://www.tierseucheninfo.niedersachsen.de.