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16.11.2021

Geflügelpest – Landkreis Ammerland ordnet Aufstallung von Geflügel an

Der Landkreis Ammerland hat nach erneuter Risikobewertung entschieden, dass eine Aufstallpflicht von Geflügel für das gesamte Kreisgebiet erforderlich ist. Eine entsprechende Allgemeinverfügung tritt am 17. November 2021 in Kraft.

„Uns ist bewusst, dass die Aufstallpflicht mit Belastungen für die Tiere und Tierhalter verbunden ist. Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung der Seuchenlage ist eine andere Entscheidung zurzeit leider nicht möglich“, sagt Jens Holthusen, Amtsleiter des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes.
Sämtliche im Landkreis Ammerland gehaltenen Geflügelarten (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) sind ab sofort ausschließlich folgendermaßen zu halten: in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung.

„Aufgrund der schnellen Ausbreitung der Geflügelpest im angrenzenden Landkreis Cloppenburg passen wir außerdem unsere Anschluss-Überwachungszonen zum 17. November 2021 durch eine weitere Allgemeinverfügung an“, erklärt Holthusen. „Die Geflügelpest wurde mittlerweile bei vier geflügelhaltenden Betrieben in Cloppenburg amtlich festgestellt. Weitere Ausbrüche gab es in den Landkreisen Aurich, Nienburg sowie Osnabrück. Zudem wurde das Geflügelpestvirus am 15. November 2021 bei einer tot aufgefundenen Wildente in der Gemeinde Edewecht nachgewiesen.“

Seit Mitte Oktober 2021 gibt es in Deutschland wieder vermehrt Funde von Wildvögeln, die mit dem Geflügelpest auslösenden hochpathogenen aviären Influenzavirus (HPAIV) infiziert sind. Das Risiko einer Ausbreitung des Virus bei Wildvögeln sowie einer Übertragung auf Geflügel und gehaltene Vögel in Deutschland wird durch das nationale Referenzlabor des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI) seit 26. Oktober 2021 als hoch eingestuft.

Die „Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung über die Anordnung der Aufstallung von Geflügel zum Schutz gegen die Aviäre Influenza“ des Landkreises Ammerland ist veröffentlicht. 

Weitere Informationen zur Geflügelpest sind zu finden unter www.ammerland.de/gefluegelpest oder auf der Webseite des Landes Niedersachsen unter https://www.tierseucheninfo.niedersachsen.de.