Sprungziele
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Seiteninhalt
07.11.2023

Gewichtsbeschränkung für Autobahnbrücken im Landkreis Ammerland

Bestimmte Autobahnbrücken im Landkreis Ammerland dürfen künftig nur noch ausschließlich von Fahrzeugen mit einer zulässigen Fahrzeuggesamtmasse von maximal 24 Tonnen befahren werden. Hierfür ist die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugzuges (inklusive Anhänger) maßgeblich.

„Angesichts des stetig wachsenden Verkehrsaufkommens, vor allem durch größere und schwerere Fahrzeuge, stehen insbesondere die Brücken über Autobahnen und Bundesstraßen vor zunehmender Belastung“, erläutert Lena Schneider, stellvertretende Leiterin des Straßenverkehrsamtes. Die Autobahn GmbH hat deshalb eine umfassende Überprüfung der Brückenbauwerke über Autobahnen durchgeführt und als Ergebnis dieser Prüfung einige Bauwerke aufgrund ihrer Brückenklasse als mindertragfähig eingestuft. Die Überführungsbauwerke sind nun mittel- und langfristig statisch zu überprüfen und je nach Wirtschaftlichkeit entsprechend zu verstärken oder zu erneuern. Die Autobahn GmbH weist ausdrücklich darauf hin, dass durch die Gewichtsbeschränkung auf 24 Tonnen die Tragfähigkeit der betroffenen Überführungsbauwerke gewährleistet ist, die Bauwerke sind weder marode noch bei den routinemäßigen Brückenüberprüfungen negativ aufgefallen.

Vor diesem Hintergrund wird der Landkreis Ammerland auf Veranlassung der Autobahn GmbH in zwei Gemeinden gewichtsbeschränkende Beschilderungen anordnen.

In der Gemeinde Rastede:

  • K 135, Neusüdender Straße (Überführungsbauwerk über die A 29)
  • Leuchtenburger Straße beziehungsweise Voßbarg (Überführungsbauwerk über die A 29)
  • Bekhauser Esch (Überführungsbauwerk über die A 29)
  • K 130, Dringenburger Straße (Überführungsbauwerk über die A 29)

In der Stadt Westerstede:

  • Stellhorner Straße beziehungsweise Raschenstraße (Überführungsbauwerk über die A 28)

Die entsprechende Beschilderung wird in den kommenden Wochen vorgenommen.