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20.08.2020

Antragstellung für Entschädigungsleistungen nach dem Infektionsschutzgesetz online möglich

Neben dem Schutz der Bevölkerung in Deutschland bietet das Infektionsschutzgesetz (IfSG) auch finanzielle Entschädigungen für Menschen, die von den Schutzmaßnahmen betroffen sind.  Die Entschädigungen bei Quarantäne, Tätigkeitsverbot oder Schließung von Schulen und Betreuungseinrichtungen nach § 56 Abs. 1 und § 56 Abs. 1a des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)  werden im Landkreis Ammerland vom Jobcenter bearbeitet. Um den Arbeitgebern und Selbständigen eine unkomplizierte Antragstellung zu ermöglichen, bietet das Jobcenter seit kurzem die Möglichkeit, die Antragstellung online über das Informationsportal IfSG abzuwickeln.

Das Infoportal wurde vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat eingerichtet und stellt neben weiterführenden Informationen zu den Anspruchsvoraussetzungen auch ein Online-Formular für die Antragstellung zur Verfügung:

                                                                                   Infoportal IfSG

Fragen rund um die Entschädigungsleistungen beantworten Ihnen daneben gerne auch die Ansprechpartner im Jobcenter. Diese finden Sie über das Coronavirus-Infoportal.