Land Niedersachsen unterstützt Gaststättengewerbe mit Investitionsförderung
Unternehmen des Gaststättengewerbes werden zukünftig bei Investitionsvorhaben im Zuge von Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen sowie bei Modernisierungsmaßnahmen durch ein neues Förderprogramm unterstützt. Ziel der neuen Richtlinie sind die Förderung einer nachhaltigen Betriebsführung in ökologischer, ökonomischer und/oder sozialer Hinsicht oder die Arbeitsprozessoptimierung, um so Arbeitsplätze und den Weiterbetrieb des Unternehmens zu sichern.
Förderfähig sind alle Ausgaben für die Anschaffung oder Herstellung der zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter mit einer gewöhnlichen Nutzungsdauer von mindesten fünf Jahren im Zuge von
- Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen
- sonstigen Modernisierungsmaßnahmen, insb. Maßnahmen zur Anpassung des Innen- und Außenbereichs an pandemiespezifische Belange, beispielsweise zur technischen Modernisierung (Lüftungs-, Hygiene- oder Spül- und Küchentechnik, Outdoorheizkonzepte) oder Maßnahmen des vorbeugenden Hygieneschutzes (z.B. Trennwände)
Antragsberechtigt sind Unternehmen des Gaststättengewerbes mit Unternehmenseinbußen (Abgleich der Monate April bis Juni 2020 mit dem Vergleichszeitraum April bis Juni 2019). Der Fördersatz ist auf maximal 80 Prozent und die Fördersumme auf maximal 100.000 Euro begrenzt.
Eine Antragstellung für diese Förderung ist ab dem 25. November 2020 über das Kundenportal der NBank möglich. Die Programminformationen finden Sie unter https://www.nbank.de.