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14.04.2020

Kinderzuschlag - Zugang zu Sozialleistung erleichtert

Mit dem Anfang April verabschiedeten Sozialschutz-Paket wurde der Zugang für die Beantragung des Kinderzuschlages (KiZ) als Alternative zur Grundsicherung erleichtert. Sofern sich bei Familien das Einkommen durch Kurzarbeit, Arbeitslosengeld oder im Falle der Selbständigkeit aufgrund geringerer Einnahmen reduziert und es damit nicht mehr für die gesamte Familie reicht, kann ein Kinderzuschlag beantragt werden.

Neu ist, dass bei Neuanträgen nun vorübergehend nur noch das Einkommen des letzten Monats (anstelle des letzten halben Jahres) entscheidend ist. Zudem erfolgt eine befristete Aussetzung der Berücksichtigung des Vermögens, um die Leistung unbürokratischer zugänglich zu machen und die aktuellen Notsituationen leichter abzufangen. Bei Einkommensverlusten etwa von selbstständigen Eltern entsteht so schneller ein Anspruch.

Weitere Informationen erhalten Sie über die Bundesagentur für Arbeit.