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28.02.2024

Klimafreundlicher Neubau KFN - Antragstellung wieder möglich

Über das Bundesprogramm "Klimafreundlicher Neubau (KFN) wird der Neubau sowie der Ersterwerb neu errichteter klimafreundlicher und energieeffizienter Wohn- und Nichtwohngebäude unterstützt. Anträge können jetzt wieder gestellt werden. 

  • Gefördert wird der Neubau sowie der Ersterwerb neu errichteter klimafreundlicher und energieeffizienter Wohn- und Nichtwohngebäude, die spezifische Grenzwerte für die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus unterschreiten und den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 / Effizienzgebäudes 40 für Neubauten vorweisen.
  • Eine größere Unterstützung gibt es für Gebäude, die zusätzlich das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) erreichen.
  • Die Förderung erfolgt über zinsverbilligte Kredite zur Errichtung von klimafreundlichen Wohn- und Nichtwohngebäuden.
  • Klimafreundliches Nichtwohngebäude:
  • 5 % Zuschuss auf bis zu 2.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, max. 10 Mio. Euro pro Vorhaben 
  • Klimafreundliches Nichtwohngebäude mit QNG:
    12,5 % Zuschuss auf bis zu 3.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, max. 15 Mio. Euro pro Vorhaben
  • Voraussetzung: u. a. verpflichtende Einbindung eines Energieeffizienz-Experten

 Investoren, Genossenschaften, Unternehmen und Privatpersonen können Anträge über Finanzierungspartner der Kreditanstalt für Wiederaufbau stellen.

Nähere Informationen zum Förderprgramm finden Sie bei der KfW.