Klimafreundlicher Neubau KFN - Antragstellung wieder möglich
Über das Bundesprogramm "Klimafreundlicher Neubau (KFN) wird der Neubau sowie der Ersterwerb neu errichteter klimafreundlicher und energieeffizienter Wohn- und Nichtwohngebäude unterstützt. Anträge können jetzt wieder gestellt werden.
- Gefördert wird der Neubau sowie der Ersterwerb neu errichteter klimafreundlicher und energieeffizienter Wohn- und Nichtwohngebäude, die spezifische Grenzwerte für die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus unterschreiten und den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 / Effizienzgebäudes 40 für Neubauten vorweisen.
- Eine größere Unterstützung gibt es für Gebäude, die zusätzlich das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) erreichen.
- Die Förderung erfolgt über zinsverbilligte Kredite zur Errichtung von klimafreundlichen Wohn- und Nichtwohngebäuden.
- Klimafreundliches Nichtwohngebäude:
- Klimafreundliches Nichtwohngebäude mit QNG:
12,5 % Zuschuss auf bis zu 3.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, max. 15 Mio. Euro pro Vorhaben - Voraussetzung: u. a. verpflichtende Einbindung eines Energieeffizienz-Experten
Investoren, Genossenschaften, Unternehmen und Privatpersonen können Anträge über Finanzierungspartner der Kreditanstalt für Wiederaufbau stellen.
Nähere Informationen zum Förderprgramm finden Sie bei der KfW.