Landkreis beschränkt Geschwindigkeit auf Tempo 30 vor Schulen und Kindergärten
Die Ammerländer Bürgerinnen und Bürger werden künftig auf zahlreichen neuen Straßenabschnitten vom Gas gehen müssen. Nach Prüfung der im Landkreis Ammerland in Betracht kommenden Standorte ordnet die Kreisverwaltung künftig an 13 weiteren Standorten vor Schulen und Kindergärten eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h an. Anlass ist die Änderung der Straßenverkehrsordnung, die im Frühjahr vom Bundesrat beschlossen wurde.
„Durch die Änderung der Straßenverkehrsordnung ist nun auch an klassifizierten Straßen wie Bundes-, Landes- und Kreisstraßen sowie Vorfahrtsstraßen innerorts unter bestimmten Voraussetzungen die Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h möglich. So kann die Verkehrssicherheit vor Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern oder Altenheimen deutlich erhöht werden“, erklärte Ingrid Meiners, Leiterin des Straßenverkehrsamtes.
Vor folgenden Einrichtungen wird die zulässige Geschwindigkeit künftig auf 30 km/h beschränkt:
Gemeinde Apen
- Kindergarten Godensholt, Schoolstraat
- Grundschule Apen und Außenstellen der OBS Augustfehn und des Gymnasiums Westerstede, Hauptstraße 201
Gemeinde Bad Zwischenahn
- Grundschule Rostrup, Elmendorfer Straße
Grundschule Petersfehn/ Außenstelle Kita Petersfehn, Mittellinie 76
Gemeinde Edewecht
- Grundschule/ Kindergarten Edewecht, L 831, Hauptstraße 42
Gemeinde Rastede
- Kindergarten Diakonisches Werk Wahnbek e.V., K 143, Butjadinger Str. 66
- Kindergarten Mühlenstraße, Mühlenstraße 55
Stadt Westerstede
- Grundschule Halsbek, K 115, Wittenheimstraße
- Kindertagesstätte Halsbek, K 103, Halsbeker Hauptstraße
- Grundschule Westerloy, Schoolstraat 9
- Kindertagesstätte „Gänseblümchen“ Westerloy, Schoolstraat 11
- Kindertagesstätte „Linsweger Landmäuse“, Zum Hullen 30
Gemeinde Wiefelstede
- Kindergarten Heidkamp, K 346, Alter Postweg 35
Die Geschwindigkeitsbeschränkung vor den betroffenen Einrichtungen gilt von montags bis freitags von 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr.
Die Beschilderung hierzu soll kurzfristig aufgestellt werden. Nach einer Eingewöhnungsphase wird der Landkreis im Rahmen von Geschwindigkeitskontrollen die Einhaltung dieser neuen Regelungen überprüfen.