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09.02.2022

Landkreis startet zweite Booster-Impfung

Im Ammerland können sich Menschen ab 70 Jahren, Menschen mit Immunschwäche ab fünf Jahren sowie Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen ab sofort drei Monate nach der ersten Booster-Impfung eine zweite Auffrischimpfung gegen das Coronavirus geben lassen. Für Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen gilt, dass diese frühestens sechs Monate nach der Drittimpfung die zweite Boosterung erhalten können.

Termine können über das Landkreis-Impfportal www.ammerland.de/impfen gebucht werden. Kurzentschlossene können Impfangebote auch ohne Termin nutzen. In Ammerländer Alten- und Pflegeheimen beginnen die Booster-Impfungen (vierte Impfung) ab nächster Woche; die Vor-Ort-Termine werden direkt mit den Einrichtungen abgesprochen. „Damit folgen wir unmittelbar der angekündigten Empfehlung der Ständigen Impfkommission, Menschen ab 70 Jahre, Menschen in Pflegeeinrichtungen sowie Immunschwache ab fünf Jahren mit einer weiteren Impfung gegen das Coronavirus besser zu schützen“, betont Dr. Konstantin Kallusky, ärztlicher Leiter des Impfteams, der Menschen mit Immunschwäche ausdrücklich empfiehlt, sich bezüglich der zweiten Booster-Impfung mit ihrer behandelnden Ärztin oder ihrem behandelnden Arzt zu beraten.

Mitzubringen sind zur Booster-Impfung der Personalausweis sowie die Dokumentation der bereits erfolgten Corona-Schutzimpfungen durch Impfpass oder Ersatzbescheinigung. Verimpft wird der mRNA-Impfstoff von Moderna oder Biontech, eine Wahlmöglichkeit besteht nicht.

Aktuelle Informationen, Hinweise und Maßnahmen zum Coronavirus des Landkreises Ammerland werden auf unserem INFOPORTAL bereitgestellt. 

Informationen zur Corona-Impfung finden Sie unter Impfen im Ammerland.