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08.12.2020

Neues Landesprogramm zum Ausbau nicht öffentlicher Elektroladeinfrastruktur für Unternehmen und Vereine.

Das Land Niedersachsen unterstützt erstmals Unternehmen sowie eingetragene Vereine beim Aufbau eigener, also nicht öffentlich zugänglicher Elektroladeinfrastruktur. Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung zur Projektförderung gewährt.

Gefördert wird
• die Errichtung von Ladesäulen und Wallboxen
• die Errichtung von Pufferspeichern im Zusammenhang mit neu errichteten Ladepunkten
• die Errichtung von Solaranlagen im Zusammenhang mit neu errichteten Ladepunkten
• die Herstellung oder Ertüchtigung des Netzanschlusses einschließlich der Stromkreise bis zum Ladepunkt (falls nicht der Netzbetreiber zuständig ist)

Die Förderhöhe ist abhängig vom Fördergegenstand sowie von der Leistungsstärke der Ladeinfrastruktur und beträgt bis zu 80% der Gesamtkosten. Der Zuschuss pro Ladepunkt beträgt mindestens 2.500 Euro bis maximal 100.000 Euro. Planungs- und Beratungsleistungen können mit maximal 20 % der Investitionsausgaben gefördert werden. Der Netzanschluss kann mit maximal 60 % der Gesamtausgaben gefördert werden.

Die erste Antragsrunde läuft ab dem 02. Dezember bis zum 31. März 2021. Die Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet.

Bewilligungsstelle ist die Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Hannover und Details zu den Förderbedingungen sowie dem Antragsvordruck 

Zuständige Ansprechpersonen erreichen Sie in der Stabsstelle Change – Elektromobilität unter Tel.: 0511/3034-2500.