Nur noch FFP2-Masken in allen Dienstgebäuden der Kreisverwaltung
In Erweiterung der 3G-Regelung für Besucherinnen und Besucher sowie für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreishauses sowie der Außenstellen gilt ab Montag, 6. Dezember 2021, eine FFP2-Maskenpflicht. Diese gilt anstelle der bisherigen allgemeinen Maskenpflicht und ist für alle gültig.
Der Vollständigkeit halber wird darauf hingewiesen, dass der Zutritt zum Kreishaus und seinen Außenstellen trotz Warnstufe 2 auch weiterhin unter Einhaltung der 3G-Regelung möglich ist. Es erfolgt keine Ausweitung auf 2G oder 2G-Plus.
Aktuelle Informationen, Hinweise und Maßnahmen des Landkreises Ammerland werden auf unserem INFOPORTAL bereitgestellt.