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15.04.2020

Einstieg in den Ausstieg - Land überarbeitet Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte

Auf der Basis des Beschlusses der Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 15. April 2020 wird die Niedersächsische Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie kurzfristig überarbeitet . Die Neufassung soll nach bisherigem Stand bereits am Montag, 20. April 2020, in Kraft treten. Die aktuelle Version, u. a. mit den geltenden Regelungen zu Kontakt-, Öffnungs- und Hygieneregeln,  können Sie über das Portal des Landes Niedersachsen aufrufen, sobald diese dort eingestellt ist.

Alle Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus im Ammerland sowie einen Überblick über alle Vorschriften des Landes Niedersachsen finden Sie auch unter Informationen für Unternehmen.

Falls Sie Fragen zu den aktuellen kontaktreduzierenden Maßnahmen haben und sich nicht sicher sind, ob und in welchem Umfang Ihr Unternehmen wieder öffnen darf, stehen Ihnen die Ansprechpartner im Ordnungsamt des Landkreises Ammerland zur Verfügung.  Bitte richten Sie Ihre Anfrage mit einer kurzen Beschreibung Ihres Betriebes per E-Mail an ordnungsamt@ammerland.de.