Frist für die Antragstellung von Überbrückungshilfe bis zum 30.09.2020 verlängert
Die Frist für die Beantragung von Corona-Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) ist bis zum 30. September 2020 verlängert worden. Mit der Überbrückungshilfe soll die wirtschaftliche Existenz von Unternehmen sichergestellt werden, die unmittelbar oder mittelbar durch Corona bedingte vollständige oder teilweise Schließungen oder Auflagen erhebliche Umsatzausfälle zu erleiden haben.
Eine Antragstellung ist weiterhin ausschließlich über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer möglich.
Eine detaillierte Übersicht zu den Förderbedingungen finden Sie auf der Programmwebsite https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de