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10.11.2016

Vogelgrippe-Virus (H5N8) in Deutschland nachgewiesen – Landkreis Ammerland trifft Vorbereitungen

In Schleswig-Holstein und in Baden-Württemberg ist bei mehreren verendeten Wildvögeln die Vogelgrippe (Aviäre Influenza) in Form des Subtyps H5N8 als Todesursache festgestellt worden. In beiden Fällen wurde zwischenzeitlich durch das nationale Referenzlabor des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI) die hochpathogene Variante des Virus nachgewiesen, die auch als „Geflügelpest“ bezeichnet wird.

Im Rahmen des aktuellen Wildvogelsterbens – hauptsächlich in der Region um den Bodensee – sind nach Angaben des FLI vor allem Reiherenten, aber auch Möwen und vereinzelt Große Brachvögel von dem Virus betroffen.

Aufgrund der aktuellen Entwicklung wird seitens des FLI davon ausgegangen, dass in Deutschland ein hohes Risiko besteht, dass H5N8 durch Kontakte zwischen Wildvögeln und Nutzgeflügel in Nutzgeflügelhaltungen getragen wird. Auf Grundlage einer Risikobewertung können die zuständigen Behörden daher gemäß Paragraph 13 Geflügelpest-Verordnung (GeflPestSchV) anordnen, dass Geflügel eingestallt werden muss und vorübergehend nicht verbracht werden darf. Weiterhin sind in solchen Fällen strenge Biosicherheitsmaßnahmen hinsichtlich Stallhygiene sowie Reinigung und Desinfektion einzuhalten, um eine Weiterverbreitung des Virus zu verhindern.

Im Landkreis Ammerland wird nach Auskunft von Susanne Greiner Fischer, Leiterin des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes des Landkreises Ammerlandes, zum jetzigen Zeitpunkt der Erlass einer tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung nicht für erforderlich gehalten. Weiterhin weist sie jedoch darauf hin, dass alle Geflügelhalter im Landkreis die notwendigen Vorbereitungen treffen sollten, um im Ernstfall den Anordnungen der Behörden unverzüglich nachkommen zu können.

Nach Angaben des FLI sind weltweit bisher keine Fälle von H5N8-Infektionen beim Menschen bekannt. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) rät Verbrauchern dennoch, Geflügelgerichte gründlich durchzugaren und rohes Geflügelfleisch getrennt von übrigen Lebensmitteln aufzubewahren.

Weitere Informationen zur Vogelgrippe erhalten Sie in der aktuellen Risikoeinschätzung des FLI zu H5N8 unter
https://www.fli.de/fileadmin/FLI/Publikationen/Risikoeinschaetzung/FLI-Risikoeinsch%C3%A4tzung_HPAIV-H5N8_20161109.pdf

Hygienevorschriften für Verbraucher zum Umgang mit Geflügelprodukten finden Sie unter:
http://www.bfr.bund.de/cm/343/vogelgrippe-virusuebertragung-h5n8-durch-den-verzehr-von-gefluegelfleisch-und-gefluegelfleischprodukten-unwahrscheinlich.pdf