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21.12.2023

Verlängerung der Aufenthaltserlaubnisse für Vertriebene aus der Ukraine ohne individuelle Antragstellung

Die am 1. Februar 2024 gültigen Aufenthaltserlaubnisse für Menschen aus der Ukraine, die vor dem russischen Angriffskrieg geflohen sind und in Deutschland Schutz erhalten haben, werden per Verordnung bis zum 4. März 2025 verlängert.

Die Aufenthaltstitel wurden und werden gemäß § 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz für Menschen, die anlässlich des Krieges in der Ukraine nach Deutschland eingereist sind, gewährt. Für eine Verlängerung müssen die Vertriebenen keinen individuellen Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltstitels stellen und entsprechend sind keine damit verbundenen Termine bei der Ausländerbehörde nötig. Die Betroffenen weisen sich in der Zeit bis zum 4. März 2025 weiter mit dem bisherigen Aufenthaltstitel aus.

„Da im Ammerland aktuell etwa 1 400 Ukrainerinnen und Ukrainer leben, deren Aufenthaltstitel alle zeitgleich am 4. März 2024 abgelaufen wären, ist die Verordnung eine große Entlastung für die Ausländerbehörden und gibt Sicherheit und eine klare Perspektive für die Betroffenen“, freut sich Ordnungsamtsleiterin Kosima Leonhard.