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Kreisschülerrat

Gemäß § 82 Abs. 1 des Niedersächsischen Schulgesetzes sind in Landkreisen Kreisschülerräte zu bilden. Der Kreisschülerrat ist ein Gremium, in dem die Interessen der Schülerinnen und Schüler im Landkreis Ammerland diskutiert werden können. 

Jeder Schülerrat einer allgemeinbildenden und berufsbildenden Schule der Sekundarbereiche I und II wählt aus seiner Mitte ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied in den Kreisschülerrat. Die Amtsdauer des Kreisschülerrates beträgt zwei Jahre, danach wird neu gewählt. 

Die Aufgaben des Kreisschülerrates sind im Niedersächsischen Schulgesetz geregelt. Danach können Fragen beraten werden, die für die Schülerinnen und Schüler der Schulen im Kreisgebiet von besonderer Bedeutung sind. Schulträger und Schulbehörde haben ihnen für ihre Tätigkeit die notwendigen Auskünfte zu erteilen und die Gelegenheit zur Stellungnahme und zu Vorschlägen zu geben. Der Kreisschülerrat hat darauf zu achten, dass die Belange aller im Kreisgebiet vorhandenen Schulformen angemessen berücksichtigt werden. Darüber hinaus dient der Kreisschülerrat dem gegenseitigen Erfahrungsaustausch und zur Hilfestellung bei Problemen in der Schülervertretungsarbeit. Zudem wird ein stimmberechtigtes Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied für den Schulausschuss des Landkreises Ammerland vorgeschlagen Dieses ist immer ein/e Schülervertreter/in der Berufsbildenden Schulen Ammerland, da diese die einzige Schule in Trägerschaft des Landkreises Ammerland ist. 

Der Landkreis stellt dem Kreisschülerrat die erforderlichen Einrichtungen (Sitzungsraum) und den notwendigen Geschäftsbedarf (z. B. Versand von Einladungen) zur Verfügung. Zudem werden auch notwendige Fahrtkosten erstattet. Die Vorstandssprecher des Kreisschülerrates in der Wahlperiode 2022 - 2024 sind: Emma Lotta Gudd (Oberschule Bad Zwischenahn) und Tizian Pollaks (Gymnasium Westerstede). 

Für Anfragen, Wünsche und Anregungen an den Kreisschülerrat wenden Sie sich bitte an das Schul- und Kulturamt des Landkreises Ammerland. Ihr Anliegen wird von dort an den Kreisschülerrat weitergeleitet.