Neue Corona-Verordnung: Blumenläden und Gartencenter öffnen ab Samstag
Die Landesregierung von Niedersachsen hat die neuen Corona-Regeln vorgestellt, die ab dem 13. Februar in Kraft treten sollen.
„Danach wird auf Wochenmärkten, im landwirtschaftlichem Direktverkauf und in Hofläden der Verkauf von Schnittblumen, Topfblumen und Topfpflanzen sowie Blumengestecken und Grabschmuck zugelassen. Außerdem ist vorgesehen, dass die Verkaufsstellen für Schnittblumen, Blumengestecke und Grabschmuck sowie Topfblumen und Topfpflanzen öffnen dürfen. Dies gilt ebenfalls für Betriebe des gärtnerischen Facheinzelhandels wie Gärtnereien, Gartencenter und Gartenmärkte“, informiert die Leiterin des Ordnungsamtes Kosima Leonhard.