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Für Besucherinnen und Besucher:

Besuche in der Zulassungs- und Führerscheinstelle sind ausschließlich nach Terminvergabe per Online-Buchung möglich.
Um Wartezeiten zu vermeiden, ist eine vorherige Terminvereinbarung online, telefonisch oder per E-Mail auch in allen anderen Geschäftsbereichen dringend erwünscht. 

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01.12.2021

Nur noch FFP2-Masken in allen Dienstgebäuden der Kreisverwaltung

In Erweiterung der 3G-Regelung für Besucherinnen und Besucher sowie für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreishauses sowie der Außenstellen gilt ab Montag, 6. Dezember 2021, eine FFP2-Maskenpflicht. Diese gilt anstelle der bisherigen allgemeinen Maskenpflicht und ist für alle gültig.

Der Vollständigkeit halber wird darauf hingewiesen, dass der Zutritt zum Kreishaus und seinen Außenstellen trotz Warnstufe 2 auch weiterhin unter Einhaltung der 3G-Regelung möglich ist. Es erfolgt keine Ausweitung auf 2G oder 2G-Plus.

Aktuelle Informationen, Hinweise und Maßnahmen des Landkreises Ammerland werden auf unserem INFOPORTAL bereitgestellt.