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Ast- und Strauchwerkabfuhr

Die nachfolgenden Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Serviceportal des Landes Niedersachsen.

Nr. 99001005004000

Ast- und Strauchwerk wird im Landkreis Ammerland an drei vom Abfallwirtschaftsbetrieb festgesetzten Terminen im Jahr abgefahren. Die genauen Abfuhrtermine können dem Abfuhrkalender entnommen werden.

Welche Gebühren fallen an?

Die Abfuhr des Ast- und Strauchwerks erfolgt kostenlos.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die genauen Abfuhrtermine für die Straßen können dem Abfuhrkalender entnommen werden.

Ast- und Strauchwerk muss rechtzeitig bis 6:30 Uhr am Abfuhrtag an die Straße gelegt werden (im öffentlichen Bereich, Grundstücksgrenze). Es erfolgt  keine Abholung vom Privatgrundstück.

Sollte die Abfuhr an dem veröffentlichten Abfuhrtag nicht erfolgt sein, so ist der Abfallwirtschaftsbetrieb zeitnah am Folgetag zu informieren. Es erfolgt dann eine Nachabfuhr, vorausgesetzt das Ast- und Strauchwerk wurde vorschriftsgemäß bereitgelegt.

Meldungen, die später eingehen, können nicht berücksichtigt werden.

Was sollte ich noch wissen?

Ast- und Strauchwerk muss in gebündelter Form an die Straße gelegt werden (im öffentlichen Bereich, Grundstücksgrenze). Es erfolgt keine Abholung vom Privatgrundstück.
Zum Bündeln muss verrottbares Bindematerial wie Bast-, Sisal- oder Juteband verwendet werden.

Nicht gebündeltes Strauchwerk sowie Bündel mit Draht oder Kunststoffband bleiben liegen und werden nicht abgefahren.

Die Bündel sind auf eine Maximallänge von 1,50 Meter zu kürzen. Bereitgelegte Stämme oder Äste dürfen nicht mehr als einen Durchmesser von 15 Zentimeter haben. Die Gesamtmenge darf drei Kubikmeter nicht überschreiten.

Die Bündel sollten von einer Person getragen werden können.

Im Rahmen der ersten Abfuhr im Januar werden auch die Weihnachtsbäume abgeholt. Größere Bäume sollten auf 1,50 Meter Länge gekappt werden.