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Geschützter Landschaftsbestandteil

Der geschützte Landschaftsbestandteil stellt eine Form des gebietsbezogenen Flächenschutzes dar.

Als geschützte Landschaftsbestandteile können Gebiete ausgewiesen werden, die zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes, zur Belebung, Gliederung und Pflege des Orts- und Landschaftsbildes und für die Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensräumen bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten.

Geschützte Landschaftsbestandteile werden durch Rechtsverordnung festgesetzt. In der Rechtsverordnung sind die Beschreibung des Gebietes und dessen Schutzzweck sowie die zum Erreichen des Schutzzweckes notwendigen Regelungen enthalten. Die Abgrenzung des geschützten Landschaftsbestandteiles wird in einer zugehörigen Karte dargestellt.

Aktuell sind im Landkreis Ammerland 33 Gebiete als geschützte Landschaftsbestandteile gesichert.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Im geschützten Landschaftsbestandteil sind grundsätzlich alle Handlungen verboten, die zu einer Beseitigung, einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des geschützten Landschaftsbestandteiles führen können.

Geschützte Landschaftsbestandteile im Landkreis Ammerland

 

Übersichtskarte der geschützten Landschaftsbestandteile im Bürgerportal