Hilfe in sonstigen Lebenslagen Bewilligung
Die nachfolgenden Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Serviceportal des Landes Niedersachsen.
Sie kommen Hilfesuchenden in Situationen wie Krankheit, Behinderung oder bei besonderen sozialen Schwierigkeiten zu Gute. Diese Hilfen erhalten auch Personen, die für ihren Lebensunterhalt noch selbst sorgen können, aber wegen einer besonderen Bedarfssituation auf die Hilfe der Allgemeinheit angewiesen sind. Entscheidend ist dann, ob ihnen die Aufbringung der Mittel aus Einkommen und Vermögen zuzumuten ist.
- Hilfe zur Gesundheit
- Hilfe zur Pflege
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
- Hilfe in anderen Lebenslagen
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig im Landkreis Ammerland sind die Sozialämter der jeweiligen Stadt oder Gemeinde.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Hilfen setzen grundsätzlich taggenau mit dem Zeitpunkt des Bekanntwerdens beim Sozialhilfeträger ein, dass die Voraussetzungen für die Leistungen vorliegen. Im Übrigen wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Formulare
- Antrag auf Gewährung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) (Sozialhilfe)
- Antrag auf Selbstauskunft
- Ärztliches Attest zur Feststellung der Notwendigkeit einer kostenaufwändigen Ernährung nach § 21 Abs. 5 SGB II / § 30 Abs. 5 SGB XII
- Hinweise für Bezieher von Leistungen nach dem SGB XII