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Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen

Die nachfolgenden Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Serviceportal des Landes Niedersachsen.

Nr. 99036008070002

Seit dem 1. März 2007 wird zwischen vorübergehender und endgültiger Stilllegung nicht mehr unterschieden. Ein Fahrzeug hat entweder den Status "zugelassen" oder "außer Betrieb gesetzt".

An wen muss ich mich wenden?

Örtlich zuständige Zulassungsbehörde

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
  • ggf. mit Anhängerverzeichnis
  • Kennzeichenschilder
  • bei Antragsstellung in Vertretung: gültiges Ausweisdokument Ihrer Vertretung, welche die Außerbetriebsetzung vor Ort beantragt. Eine Vollmacht der Halterin oder des Halters ist erforderlich.

Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:

  • Verwertungsnachweis oder
  • Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist

Welche Gebühren fallen an?

  • Verwaltungsgebühr: 2,10 EUR für Abmeldung des Fahrzeugs über ein i-KFZ-Portal
  • Verwaltungsgebühr: 15,90 EUR für Abmeldung des Fahrzeugs vor Ort in der zuständigen Zulassungsbehörde

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?