Amt für Bauwesen und Kreisentwicklung
Der Landkreis Ammerland ist als Untere Bauaufsichtsbehörde für das gesamte Kreisgebiet zuständig. Wir bearbeiten die eingehenden Bauanträge und beteiligen im Baugenehmigungsverfahren eine Vielzahl anderer Behörden.
Auf diese Weise wird die Vereinbarkeit des beantragten Vorhabens mit den infrage kommenden öffentlich-rechtlichen Belangen geprüft und garantiert. Sie erhalten dadurch mit dem Baugenehmigungsbescheid ein hohes Maß an Rechtssicherheit. Wir bestimmen den günstigsten Verfahrensablauf und steuern diesen bis zur Erteilung der Genehmigung. Sobald Fragen oder Schwierigkeiten auftreten, werden Sie informiert.
Mit unseren Service-Garantien stehen wir dafür ein, dass bauaufsichtliche Verfahren reibungslos und zügig durchgeführt werden: Wir sagen Ihnen, wie viel Zeit wir für eine Leistung und Entscheidung benötigen und verpflichten uns, diesen Zeitrahmen auch einzuhalten. Dazu sind wir aber auch auf Ihre Mithilfe angewiesen, denn nur wenn wir vollständige Antragsunterlagen erhalten, können wir Sie optimal bedienen.
Bauaufsicht
Die Bauaufsicht hat darauf hinzuwirken und darüber zu wachen, dass bauliche Anlagen, Grundstücke und Baumaßnahmen dem öffentlichen Baurecht entsprechen. Sie berät und informiert in diesem Rahmen auch die Verantwortlichen und Betroffenen in allen Fragen des öffentlichen Baurechts. Die Bauaufsicht ist daher auch für die einzelnen Genehmigungsverfahren zuständig und prüft dementsprechend die Bauvorlagen auf ihre Vereinbarkeit mit dem Baurecht.
- Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 63 NBauO, Online-Dienst
- Baugenehmigungsverfahren für Sonderbauten nach § 64 NBauO, Online-Dienst
- Mitteilungsverfahren nach § 62 NBauO für genehmigungsfreie Baumaßnahmen, Online-Dienst
- Zulassung einer Abweichung/Ausnahme/Befreiung, Online-Dienst
- Abbruchanzeige nach § 60 Abs. 3 NBauO, Online-Dienst
- Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz beantragen
- Bauabnahmen
- Abnahme fliegender Bauten
Bauverwaltung
Die Bauverwaltung ist für die bauplanungsrechtliche Beurteilung von Bauvorhaben und damit auch für die Erteilung von Bauvorbescheiden zuständig. Darüber hinaus wird hier das Baulastenverzeichnis geführt. Sollte die Notwendigkeit für ein bauaufsichtliches Einschreiten/eine bauordnungsrechtliche Gefahrenabwehr sowie für die Ablehnung von Anträgen bestehen, werden hier entsprechende Schriftstücke erstellt. Auch Widerspruchs- und Klageverfahren werden hier bearbeitet.
- Bauvoranfrage und Bauvorbescheid, Online-Dienst
- Baulasten: Eintragung in das Baulastenverzeichnis, Online-Dienst
- Verlängerung von Baugenehmigungen und Bauvorbescheiden, Online-Dienst
- Überwachung technischer Anlagen nach § 30 der Durchführungsverordnung zur Niedersächsischen Bauordnung
- Bauaufsichtliche Gefahrenabwehr
Denkmalpflege
Als Untere Denkmalschutzbehörde ist die Denkmalpflege in erster Linie für Bau- und Bodendenkmäler zuständig. Hier werden sowohl die verfahrensrechtlichen Schritte zur Unterschutzstellung (eingetragene Baudenkmäler in der Denkmalliste des Landkreises Ammerland) als auch die bautechnische Betreuung, wie zum Beispiel bei baulichen Veränderungen und Nutzungsänderungen, durchgeführt. Die Denkmalpflege ist zuständig für die Erteilung von denkmalrechtlichen Genehmigungen und die Ausstellung von Bescheinigungen zur Erlangung von Steuervergünstigungen.
Brandschutz
Unsere Brandschutzprüferin wird bei der Prüfung der Vereinbarkeit der Bauvorlagen in Bezug auf den vorbeugenden Brandschutz im Rahmen eines Genehmigungsverfahren, insbesondere bei Sonderbauten, beteiligt. Darüber hinaus werden in regelmäßigen Abständen Brandverhütungsschauen bei baulichen Anlagen mit erhöhten Brandgefahren durchgeführt.
Statik
Der Statik obliegt die Prüfung bautechnischer Nachweise in Bezug auf Standsicherheit von baulichen Anlagen, sofern diese vom Gesetzgeber für die jeweilige Baumaßnahme vorgeschrieben ist. Je nach Komplexität und Umfang der zu prüfenden bautechnischen Nachweise können diese auch an externe Prüfingenieure beziehungsweise -ingeneurinnen für Baustatik vergeben werden. Darüber hinaus ist hier auch der Wärmeschutz thematisch angesiedelt, wobei dieser nach derzeitiger Rechtslage prüfbefreit ist.
Immissionsschutz
Der Immissionsschutz umfasst alle Regelungen und Maßnahmen, um Belästigungen oder Gefahren duch Lärm, Gerüche und andere Emissionen zu verhindern oder zu kontrollieren. Ein wesentliches Instrument des Immissionsschutzes ist die gesetzliche Verpflichtung für Betreiber und Betreiberinnen von Anlagen, diese so zu errichten und zu betreiben, dass keine schädlichen Umwelteinwirkungen, Gefahren oder erhebliche Nachteile und Belästigungen entstehen können. Der Immissionsschutz überwacht die gesetzliche Betreiberpflicht und bearbeitet entsprechende Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz.
Kreisentwicklung
Kreisentwicklung als planerisch, strategische Aufgabe versucht die Positionierung des Landkreises Ammerland in der Raumordnung und Landesentwicklung, in den regionalen Kooperationen, insbesondere in der Metropolregion Bremen/ Niedersachsen, bei grundsätzlichen planerischen Fragestellungen (Demografie, Energie, Küstenautobahn und Schiene, Einzelhandel) so auf- und miteinander abzustimmen, dass positive Impulse für das Ammerland gegeben werden und die Interessen des Ammerlandes überall ausreichend Berücksichtigung finden. Exemplarisch dafür sind die Aufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms, die Durchführung von Planfeststellungsverfahren sowie der Breitbandausbau zu nennen.
Bauleitplanung
Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens von Flächennutzungsplänen, Bebauungsplänen und Satzungen werden die Gemeinden fachlich und beratend begleitet. Flächennutzungspläne werden darüber hinaus auch durch den Landkreis Ammerland genehmigt.