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Unterhaltsheranziehung nach dem SGB XII

Die nachfolgenden Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Serviceportal des Landes Niedersachsen.

Nr. 99046026000000

Leistungsberechtigte Personen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) haben in der Regel Verwandte und Angehörige, die ihnen gegenüber unterhaltsverpflichtet sind. Die Unterhaltsansprüche von Leistungsempfängern nach dem SGB XII gehen kraft Gesetzes auf den Landkreis Ammerland über.

Die Unterhaltspflichtigen werden unter bestimmten Voraussetzungen von der zuständigen Stelle zu Unterhaltszahlungen herangezogen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Heranziehung von Unterhaltspflichtigen erfolgt für alle Gemeinden des Landkreises Ammerland durch die Zentrale Unterhaltsstelle im Amt für besondere soziale Leistungen.

Welche Unterlagen werden benötigt

Für die Überprüfung der unterhaltsrechtlichen Leistungsfähigkeit werden in jedem Einzelfall Unterlagen von den Unterhaltspflichtigen angefordert.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Bei Aufforderung zur Auskunftserteilung werden Fristen gesetzt.

Rechtsgrundlage