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Jugendamt

Das Jugendamt kümmert sich um Belange von Kindern und Jugendlichen sowie ihren Eltern und Familien. Das kann eine finanzielle Unterstützung sein, zum Beispiel in Form von Förderung der Kinderbetreuung oder Unterhaltsvorschuss für alleinerziehende Mütter und Väter. Das Jugendamt bietet aber auch Hilfe bei Erziehungsfragen, unter anderem Familienhilfe, Vormundschaft oder Beistandschaft. Außerdem hilft das Jugendamt in besonderen Lagen weiter und bietet unter anderem Schulbegleitung, Jugendhilfe im Strafverfahren oder Betreuung für Erwachsene.

Allgemeiner Sozialer Dienst für Minderjährige und junge Volljährige

Pflegekinderdienst und Adoptionen

Kinderschutz

Das Recht aller Kinder auf Schutz, Teilhabe und Förderung wird im Ammerland durch ein breites Spektrum von Angeboten unterschiedlicher Institutionen und Anbieter umgesetzt.

Jugendpflege und Jugendschutz

Zu den Hauptaufgaben gehören Präventionsprojekte sowie Öffentlichkeitsarbeit.

Vormundschaften und Pflegschaften

Kinder ohne Eltern, von noch minderjährigen Eltern oder deren Eltern die elterliche Sorge nicht oder nicht vollständig wahrnehmen können, benötigen einen Vormund, der sich um sämtliche Angelegenheiten des Mündels kümmert, oder eine Pflegschaft durch Paare oder einzelne Personen, die einen abgegrenzten Teil der Verantwortung übernehmen, gegebenenfalls auch beides.

Jugendhilfe im Strafverfahren

Minderjährige und junge Volljährige, die mit dem Gesetz in Konflikt stehen, erhalten hier Hilfe und Unterstützung.

Frühe Hilfen

Ziel der Koordinierungsstelle Frühe Hilfen des Landkreises Ammerland ist es, das gesunde Aufwachsen von Kindern in der Familie und Gesellschaft zu fördern.

Kinderbetreuungen

Das Familienservicebüro ist für die Förderung von Kinderbetreuungskosten in Tagespflege und Kindertagesstätten zuständig, außerdem für die Erteilung von Tagespflegeerlaubnissen.

Wirtschaftliche Jugendhilfe (finanzielle Umsetzung der Jugendhilfe)

Die Wirtschaftliche Jugendhilfe regelt die finanzielle Abwicklung aller Hilfen für Kinder, Jugendliche in Einrichtungen und Pflegefamilien sowie für ambulante Maßnahmen und kümmert sich um die Kostenheranziehung der kostenbeitragspflichtigen Eltern sowie Geltendmachung von Ersatzansprüchen.