Jugendamt
Das Jugendamt kümmert sich um Belange von Kindern und Jugendlichen sowie ihren Eltern und Familien. Das kann eine finanzielle Unterstützung sein, zum Beispiel in Form von Förderung der Kinderbetreuung oder Unterhaltsvorschuss für alleinerziehende Mütter und Väter. Das Jugendamt bietet aber auch Hilfe bei Erziehungsfragen, unter anderem Familienhilfe, Vormundschaft oder Beistandschaft. Außerdem hilft das Jugendamt in besonderen Lagen weiter und bietet unter anderem Schulbegleitung, Jugendhilfe im Strafverfahren oder Betreuung für Erwachsene.
Allgemeiner Sozialer Dienst für Minderjährige und junge Volljährige
Der Allgemeine Sozialdienst ist die Anlaufstelle für alle Fragen der Jugendhilfe. Die Aufgaben der dort tätigen Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter sind komplex und reichen von der kurzen Beratung bis hin zu konkreten Hilfestellungen im erzieherischen Kontext, soweit Kinder und Jugendliche betroffen sind.
- Allgemeiner Sozialdienst
- Hilfen zur Erziehung
- Beratung und Unterstützung von Vormündern und Pflegern
- Hilfe für junge Volljährige
- Betreuung und Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Notsituationen
- Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung beantragen
- Adoptionsvermittlungsstelle
- Einsicht in die Adoptionsakte erhalten
- Erklärung der Adoptionsbewerber, dass sie bereit sind, das ihnen vorgeschlagene Kind zu adoptieren.
- Widerruf der Einwilligung in die Adoption durch Kinder über 14 Jahre
- Die Einwilligung eines Elternteils in die Adoption ersetzen
- Einwilligung des Vaters in die Adoption eines Kindes
- Heimplatz (Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene)
- Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung beantragen
- Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege beantragen
- Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit beantragen
- Sozialpädagogische Familienhilfe beantragen
- Erziehung in einer Tagesgruppe beantragen
- Die Unterbringung, Versorgung und Betreuung in einem Kinderheim oder sonstig betreuter Wohnform beantragen
- Erziehungsbeistand oder Betreuungshelfer beantragen
Pflegekinderdienst und Adoptionen
Der Pflegekinderdienst des Landkreises Ammerland befasst sich mit allen Themen des Pflegekinderwesens. Diese beinhaltet unter andrem die Suche und Auswahl geeigneter Pflegefamilien. Wir beraten und unterstützen Sie bei Ihrem Vorhaben, Pflegefamilie zu werden, gerne auch in einem persönlichen Gespräch.
Im Landkreis Ammerland sind interessierte Menschen immer willkommen.
Zuhause schenken – Zukunft gestalten: Pflegeeltern gesucht
- Adoptionsvermittlungsstelle
- Einsicht in die Adoptionsakte erhalten
- Erklärung der Adoptionsbewerber, dass sie bereit sind, das ihnen vorgeschlagene Kind zu adoptieren.
- Widerruf der Einwilligung in die Adoption durch Kinder über 14 Jahre
- Die Einwilligung eines Elternteils in die Adoption ersetzen
- Einwilligung des Vaters in die Adoption eines Kindes
- Fortführung der Unterbringung / Hilfe für junge Volljährige als Pflegekinder, Begleitung
- Nachbetreuung nach Beendigung der Vollzeitpflege bei Pflegekindern beantragen
- Sonderpädagogische Vollzeitpflege bei Pflegekindern
- Übernahme von Beiträgen der freiwilligen Krankenversicherung für Pflegekind/er beantragen
- Zuzahlungen und/oder Eigenanteile der Krankenhilfe für Pflegekind/er beantragen
- Heilpädagogische Vollzeitpflege bei Pflegekindern
- Einmalige Leistung bei Aufnahme eines Pflegekindes
- Allgemeine Vollzeitpflege bei Pflegekindern, Begleitung
- Übernahme der Unfallversicherung als Pflegeeltern beantragen
- Als Pflegeeltern bewerben, Eignungsprüfung
Kinderschutz
Das Recht aller Kinder auf Schutz, Teilhabe und Förderung wird im Ammerland durch ein breites Spektrum von Angeboten unterschiedlicher Institutionen und Anbieter umgesetzt.
Jugendpflege und Jugendschutz
Zu den Hauptaufgaben gehören Präventionsprojekte sowie Öffentlichkeitsarbeit.
Vormundschaften und Pflegschaften
Kinder ohne Eltern, von noch minderjährigen Eltern oder deren Eltern die elterliche Sorge nicht oder nicht vollständig wahrnehmen können, benötigen einen Vormund, der sich um sämtliche Angelegenheiten des Mündels kümmert, oder eine Pflegschaft durch Paare oder einzelne Personen, die einen abgegrenzten Teil der Verantwortung übernehmen, gegebenenfalls auch beides.
Jugendhilfe im Strafverfahren
Minderjährige und junge Volljährige, die mit dem Gesetz in Konflikt stehen, erhalten hier Hilfe und Unterstützung.
Frühe Hilfen
Ziel der Koordinierungsstelle Frühe Hilfen des Landkreises Ammerland ist es, das gesunde Aufwachsen von Kindern in der Familie und Gesellschaft zu fördern.
Kinderbetreuungen
Das Familienservicebüro ist für die Förderung von Kinderbetreuungskosten in Tagespflege und Kindertagesstätten zuständig, außerdem für die Erteilung von Tagespflegeerlaubnissen.
Trennungs- und Scheidungsberatung
Wirtschaftliche Jugendhilfe (finanzielle Umsetzung der Jugendhilfe)
Die Wirtschaftliche Jugendhilfe regelt die finanzielle Abwicklung aller Hilfen für Kinder, Jugendliche in Einrichtungen und Pflegefamilien sowie für ambulante Maßnahmen und kümmert sich um die Kostenheranziehung der kostenbeitragspflichtigen Eltern sowie Geltendmachung von Ersatzansprüchen.
Unterhaltsangelegenheiten und Beurkundungen
Die Zentrale Unterhaltsstelle kümmert sich um Unterhaltsangelegenheiten und beurkundet kostenfrei Erklärungen zu Vaterschaft, Sorgerecht und Unterhalt.
- Beistandschaft
- Vaterschaftsanerkennung
- Beurkundungen
- Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden beantragen
- Unterhaltsheranziehung gemäß § 33 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II)
- Unterhaltsheranziehung nach dem SGB XII
- Gemeinsame Sorge für ein Kind erklären
- Alleiniges Sorgerecht - Auskunft über Alleinsorge aus dem Sorgeregister
- Unterhaltsansprüche eines Kindes feststellen und als Unterhaltspflicht beurkunden lassen
- Mutterschaftsanerkennung
- Beratung, Unterstützung und Beistandschaft bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen erhalten