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Sozialamt

Das Sozialamt bietet ein breites Leistungsspektrum von der Eingliederungshilfe für Menschen jeden Alters mit Behinderungen über Leistungen im Bereich Hilfe zur Pflege bis hin zu Leistungen in verschiedenen Lebenslagen, zum Beispiel Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Übernahme von Bestattungskosten.

Menschen mit Behinderungen

"Zu den Menschen mit Behinderungen zählen Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie (...) an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern." (UN-Behindertenrechtskonvention, Artikel 1)

Behinderte Menschen und deren Angehörige wissen und erleben täglich, wie schwer es ist, ein gleichberechtigtes und selbstbestimmtes Leben unter Nichtbehinderten zu führen. Diese Nachteile auszugleichen, zu helfen und zu unterstützen, ist eine wichtige kommunalpolitische Aufgabe. Betroffene haben deshalb nicht nur moralisch, sondern auch gesetzlich einen Anspruch auf die volle Teilhabe am Leben mit allen Chancen, Förderungsmöglichkeiten und Hilfsmitteln.

Die entsprechenden Hilfsangebote müssen sich an der individuellen Problematik der betroffenen Menschen orientieren und ihr jeweiliges Lebensalter berücksichtigen.

Behindertenbeirat

Pflege

Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) richten sich an Menschen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung bei ihren alltäglichen Verrichtungen (zum Beispiel Körperpflege, Ernährung, An- und Auskleiden) Hilfen benötigen und die eigenen Mittel aus Einkommen und Vermögen sowie die Leistungen von anderen Sozialleistungsträgern und unterhaltspflichtigen Angehörigen nicht ausreichen, um die anfallenden Heimunterbringungskosten zu begleichen.

Weitere Informationen zur Antragsstellung und zum Verfahren können Sie unserer Broschüre Hilfe zur Pflege in Alten- und Pflegeheimen entnehmen. Eine Adressenliste der Pflegeheime und Tagespflegeeinrichtungen im Landkreis Ammerland und der ambulanten Pflegedienste finden Sie hier.

Betreuung für Erwachsene

Erwachsene, die ihre Angelegenheiten aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht oder nicht mehr eigenständig regeln können, können durch eine Betreuerin oder einen Betreuer unterstützt werden.