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Tierschauen, Tierbörsen, Tiermärkte - Anzeige und Genehmigung

Die nachfolgenden Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Serviceportal des Landes Niedersachsen.

Alle Tierausstellungen und Tierveranstaltungen müssen mindestens vier Wochen vor Beginn angezeigt werden.

Regionale Veranstaltungen können vom Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, überregionale Veranstaltungen vom Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) nach dem Tierseuchenrecht mit Auflagen verbunden, beschränkt oder - wenn es die Seuchenlage erfordert - verboten werden.

Gewerbliche Ausstellungen wie beispielsweise Tierbörsen benötigen zusätzlich eine tierschutzrechtliche Genehmigung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Erforderliche Angaben:
  • Nennung des Veranstalters
  • Angabe des Veranstaltungsdatums und -ortes
  • Angaben zu den Tieren und Tierarten

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anmeldung muss mindestens vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung erfolgen.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Bearbeitung der Anzeige einer Tierveranstaltung fallen Gebühren nach Zeitaufwand gemäß Ziffer XVIII.1 der Anlage zur „Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens" (GOVV) an.

Rechtsgrundlage

Weitere Informationen

Weitere Informationen

Für Tiermärkte, Tierbörsen und  das Zurschaustellen von Tieren wird gegebenenfalls eine Erlaubnis nach § 11 Absatz 1 des Tierschutzgesetzes benötigt. Weitere Informationen können der Dienstleistung „Erlaubnis zur/zum gewerbsmäßigen Haltung, Zucht, Zurschaustellung, Nutzung oder Handel von Tieren“ entnommen werden.