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Blauzungenkrankheit

Blauzungenkrankheit - Niedersachsen, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Niederlande und Belgien in infizierter Zone

Bereits im September 2023 waren in den Niederlanden Infektionen mit dem Blauzungen-Virus in vielen Rinder- und Schafbeständen festgestellt worden. Nachgewiesen wurde der in Nord- und Mitteleuropa bis dahin noch nicht aufgetretene Serotyp 3. 

Am 12. Oktober 2023 ist die Blauzungenkrankheit (BT) dann in Deutschland erstmals seit 2018 wieder aufgetreten. Sie wurde zuerst im Bundesland Nordrhein-Westfalen in einem Schafbestand nahe der deutsch-niederländischen Grenze festgestellt. Die BT hat sich inzwischen, auch in Niedersachsen, weiterverbreitet. Dem ersten Fall in Niedersachsen am 25.10.23 in einem Schafbestand im Landkreis Ammerland, folgten weitere Ausbrüche in Rinderhaltungen in den umliegenden Landkreisen Grafschaft Bentheim, Aurich, Cloppenburg, Emsland, Oldenburg, Osnabrück, Rotenburg, Wittmund und Leer. Im Ammerland kam es ebenfalls zu zwei weiteren Ausbrüchen.

Der Status „seuchenfrei in Bezug auf Infektionen mit BTV“ wurde bei den betroffenen Bundesländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen ausgesetzt. Auf Grund der räumlichen Nähe zu Niedersachsen wurde der Status von Bremen auch ausgesetzt, obwohl es dort noch nicht zu Ausbrüchen gekommen ist. Das restliche Bundesgebiet gilt weiterhin als frei von BT. In den Niederladen, Belgien und Großbritannien wurde der Freiheitsstatus auf Grund von Ausbrüchen in Rinder- und Schafhaltungen ebenfalls ausgesetzt. Die aufgeführten Länder und Bundesländer sind nunmehr bis auf Weiteres als infizierte Zonen zu verstehen.

Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich um eine Viruserkrankung der Wiederkäuer. Der Erreger ist für den Menschen nicht gefährlich. Auch ein Verzehr von tierischen Lebensmitteln ist ohne Bedenken möglich. Es handelt sich um eine Viruserkrankung, die nicht direkt von Tier zu Tier, sondern über kleine, blutsaugende Mücken (Gnitzen) der Gattung Culicoides übertragen wird. Nach bisheriger Erfahrung sind Rinder von einer Infektion mit dem Serotyp 3 symptomatisch nicht so stark betroffen wie Schafe. Oft wird die Infektion bei Rindern erst im Rahmen von Monitoring - Untersuchungen entdeckt. Die Tiere zeigten in diesen Fällen keine Krankheitsanzeichen. Auf diese Weise wurden auch die beiden letzten Ausbrüche im Ammerland entdeckt.

Schafe hingegen zeigen eine ausgeprägtere Symptomatik mit Apathie, Fressunlust, Fieber und Verfärbungen und Erosionen an der Maulschleimhaut. Teilweise kommt es zu Todesfällen. Da bei den Rindern die Symptome weniger ausgeprägt zu sein scheinen, ist es um so wichtiger die Tiere genau zu beobachten und auf Anzeichen einer Erkrankung wie z.B. Fressunlust oder erhöhte Temperatur zu achten.

Eine Impfung gegen die Erkrankung kommt derzeit nicht in Frage, da kein zugelassener Impfstoff gegen den Serotyp 3 zur Verfügung steht. Ob und wann ein Impfstoff eingesetzt werden kann, ist noch unklar. Es wird sich bemüht diesbezüglich eine Lösung zu finden, da erwartet wird, dass die Ausbruchszahlen im Frühjahr, wenn die Gnitzensaison wieder losgeht, erneut ansteigen werden. Die Impfung ist die einzige Möglichkeit die Tiere wirksam zu schützen und eine Weiterverbreitung des Virus einzudämmen.

Der Verlust des BT-Freiheitsstatus geht mit Einschränkungen im Handel mit lebenden empfänglichen Tierarten einher: Betroffen ist der Handel mit Rindern, Schafen und Ziegen. Das Verbringen von diesen Tieren innerhalb der infizierten Zonen ist ohne weitere Auflagen möglich. Sollen die Tiere in freie Gebiete verbracht werden, sind zusätzliche Blutuntersuchungen und Insektizidbehandlungen nötig. Schlachttiere müssen von einer Eigenerklärung des Tierhalters über die Seuchenfreiheit der Tiere und des Bestandes begleitet werden.

Details zu den aktuellen Verbringungsregelungen und weitere Informationen zur Blauzungenkrankheit werden auf der Webseite des LAVES (Niedersächisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit) veröffentlicht. Dort finden Sie auch die entsprechenden Formulare zur Tierhalterklärung.