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Gleichstellung

„Die Achtung der Grundrechte, insbesondere die Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, ist eine ständige Aufgabe des Landes, der Gemeinden und Landkreise.“ (Niedersächsische Verfassung, Artikel 3, Absatz 2, Satz 3)

Die kommunale Gleichstellungsbeauftragte

Die Gleichstellungsbeauftragte im kommunalen Bereich trägt dazu bei, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu verwirklichen. Sie wirkt an allen Vorhaben, Entscheidungen, Programmen und Maßnahmen mit, die Auswirkungen auf die Gleichberechtigung der Geschlechter und die Anerkennung der gleichwertigen Stellung von Frauen und Männern in der Gesellschaft haben. Besondere Schwerpunkte ihrer Arbeit bilden folgende Themen:

  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf

  • Hilfs- und Schutzangebote im Falle häuslicher Gewalt

  • Frauengesundheit beziehungsweise Männergesundheit

  • Informationen zu Beratungs- und Hilfsangeboten in der Region

  • Zusammenarbeit mit den Gleichstellungsbeauftragten in den Ammerländer Gemeinden

Die kommunale Gleichstellungsbeauftragte kann Vorhaben und Maßnahmen zur Förderung oder Sicherung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern anregen, die folgende Punkte betreffen:

  • Arbeitsbedingungen in der Verwaltung

  • personelle, wirtschaftliche und soziale Angelegenheiten des öffentlichen Dienstes der Kommune

  • Angelegenheiten im gesetzlichen Aufgabenbereich (bei Landkreisen)

Die Gleichstellungsbeauftragte ist unmittelbar dem Landrat unterstellt und bei der rechtmäßigen Erfüllung ihrer Aufgaben nicht weisungsgebunden. Sie ist berechtigt, die Öffentlichkeit über Angelegenheiten ihres Aufgabenbereichs zu informieren. Die Gleichstellungsbeauftragte kann an allen Sitzungen des Kreistages teilnehmen und ist auf ihr Verlangen zum Gegenstand der Verhandlung zu hören. Die Gleichstellungsbeauftragte kann einfordern, dass ein bestimmter Beratungsgegenstand auf die Tagesordnung der Sitzung des Kreistages, des Kreisausschusses oder eines Fachausschusses des Kreistages gesetzt wird.

Vergleiche: § 8 und § 9 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes – die Rechtsstellung der Gleichstellungsbeauftragten

Häusliche Gewalt

Hilfe bei häuslicher Gewalt im Ammerland und in der Region

Die Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Ammerland hat in Zusammenarbeit mit den Gleichstellungsbeauftragten der Städte Oldenburg und Delmenhorst sowie den Landkreisen Cloppenburg und Wesermarsch den Flyer »Hilfe für Frauen bei Bedrohung und Gewalt« herausgebracht. Er enthält Informationen über das Gewaltschutzgesetz sowie wichtige Hilfe-Adressen im Ammerland und in der Region.

Frauen- und Kinderschutzhaus der Landkreise Ammerland und Wesermarsch
Seit Anfang Juli 2020 gibt es das Frauen- und Kinderschutzhaus der Landkreise Ammerland und Wesermarsch

Beratungs- und Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt (BISS) Landkreis Ammerland und Stadt Oldenburg
Beratung für Betroffene von häuslicher Gewalt und Stalking. Die Beratungsstelle befindet sich in der Stadt Oldenburg, Markt 4/5, 2. Etage, Zimmer 2.01, 26122 Oldenburg.
Offene Sprechstunden: dienstags von 14:00 bis 16:00 Uhr und donnerstags von 9:00 bis 11:00 Uhr. Termine nach Vereinbarung telefonisch unter der Nummer 0441 235-3798 oder per E-Mail.

Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern des Landkreises Ammerland
Eltern sowie Kinder und Jugendliche, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, erhalten in der Beratungsstelle Unterstützung durch pädagogisch-psychologische Fachkräfte. Die Beratungsstelle befindet sich in Westerstede, Am Esch 10, mit Außenstellen in Edewecht und Rastede. Termine können unter 04488 56-5900 vereinbart werden. Die Beratung ist streng vertraulich.

Überregionale Hilfsangebote
Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen
Beratungsstellen und Frauenhäuser  

Frauenhäuser und Gewaltberatungsstellen in Niedersachsen
Frauenhäuser bundesweit
Netzwerk ProBeweis

Niedersächsisches Gleichberechtigungsgesetz

Ziel des zum 1. Januar 2011 modernisierten und in seinen Vorgaben flexibler gewordenen Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes (NGG) ist es, für Frauen und Männer in der öffentlichen Verwaltung die Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsarbeit zu fördern und zu erleichtern sowie ihnen eine gleiche Stellung in der öffentlichen Verwaltung zu verschaffen. Um die Zielsetzung dieses Gesetzes zu erreichen,

  • sind die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass Frauen und Männer ihre Erwerbsarbeit mit der Familienarbeit vereinbaren können,
  • ist das Handeln der Verwaltung stärker durch Frauen zu prägen und weibliche und männliche Sichtweisen und Erfahrungen aus dem Leben mit Kindern einzubeziehen,
  • ist die berufliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu verwirklichen und gleiche berufliche Chancen herzustellen,
  • sind Nachteile, die Männer und Frauen aufgrund ihrer geschlechtlichen Unterschiedlichkeit oder ihrer Geschlechterrolle erfahren, zu beseitigen oder auszugleichen und
  • sind Frauen und Männer in den Vergütungs-, Besoldungs- und Entgeltgruppen einer Dienststelle, in denen sie unterrepräsentiert sind, sowie in Gremien gerecht zu beteiligen.


Weiterführende Informationen zur Gleichstellung von Frauen und Männern

http://www.frauenbuerosinniedersachsen.de/
https://www.frauenbeauftragte.org/
http://www.vernetzungsstelle.de/
http://www.landesfrauenrat-nds.de