Cross-Compliance-Kontrollen landwirtschaftlicher Betriebe im Wasserrecht
Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 ist die Gewährung von Agrarzahlungen auch an die Einhaltung verschiedener rechtlicher Vorgaben geknüpft. Um die Einhaltung der Vorschriften für den Gewässerschutz zu überprüfen, werden anlassbezogene Cross-Compliance-Kontrollen von der Unteren Wasserbehörde durchgeführt. Verstöße gegen die gesetzlichen Verpflichtungen können zu einer Kürzung der Direktzahlungen führen.
Im Rahmen der Kontrollen werden der Zustand und die Betriebsführung folgender baulichen Einrichtungen vor Ort überprüft.
- Eigenverbrauchstankstellen
- Lageranlagen für wassergefährdende Stoffe (z.B. Betriebsstoffe, Pflanzenbehandlungs- und Schädlingsbekämpfungsmittel)
- Stalleinrichtungen, Entmistungsanlagen
- Gülle- und Jauchelageranlagen
- Silageplätze
- Entwässerungseinrichtungen
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Bestandspläne der betrieblichen Einrichtungen
- Baugenehmigungspläne
- Abnahmeprotokolle überwachungspflichtiger Einrichtungen
Welche Gebühren fallen an?
Die Durchführung von Cross-Compliance-Kontrollen ist kostenfrei.