Eingliederungshilfe ambulant (betreutes/unterstütztes Wohnen, indiv. päd. Unterstützung, Autismustherapie)
Leistungen der Ambulanten Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen, zum Beispiel Betreutes oder Unterstütztes Wohnen, individuelle pädagogische Unterstützung, Autismustherapie, Hilfsmittel oder Schulintegration.
Formulare
- Eingliederungshilfe - Antrag auf Eingliederungshilfe für Erwachsene, (268 kB)
- Eingliederungshilfe - Antrag auf Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche, (300 kB)
- Eingliederungshilfe - Anlage zum Antrag für Erwachsene, (519 kB)
- Eingliederungshilfe - Anlage zum Antrag für Kinder und Jugendliche, (115 kB)
- Kurzantrag zur Gewährung von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII, (171 kB)
- Ärztliches Attest zur Feststellung der Notwendigkeit einer kostenaufwändigen Ernährung nach § 21 Abs. 5 SGB II § 30 Abs. 5 SGB XII, (82 kB)
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag auf Gewährung von Sozialhilfe in Form von Eingliederungshilfe ist vor Aufnahme in die Einrichtung zu stellen. Eine rückwirkende Kostenübernahme ist nicht möglich.
Rechtsgrundlage
§§ 112 Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX)