Hauswirtschaftshilfe
Die nachfolgenden Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Serviceportal des Landes Niedersachsen.
Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen für die Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt kann das Sozialamt auch die Kosten für eine Hauswirtschaftshilfe übernehmen. Besondere Bedarfssituationen können zum Beispiel durch die Folge von Krankheiten, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit entstehen.
An wen muss ich mich wenden?
Ansprechpersonen für die Hauswirtschaftshilfe im Landkreis Ammerland sind die Sozialämter der jeweiligen Stadt oder Gemeinde.